CE C aus CE Kennzeichen E aus CE Kennzeichen
nach Bauprodukte-VO 305/2011/EU erledigt!
Ganz "easy" mit unserer Hilfe

Erfahren Sie welche Anforderungen für Ihr CE-konformes Bauprodukt gelten. Wir erledigen Ihre CE-Kennzeichnung samt Begleitmaßnahmen, sodass Sie sorgenfrei das CE-Zeichen anbringen.

0:00 / 0:00

Willy Lebherz

Geschäftsführer easyCE GmbH

Office background

Erfahren Sie was für die CE-Kennzeichnung Ihres Produkts notwendig ist

Fragen Sie kostenfrei unsere Expertenmeinung an und erfahren Sie von uns was für die CE-Kennzeichnung Ihres Produkts notwendig ist und welche Begleitmaßnahmen fällig werden.

Bei welchem Anliegen dürfen wir behilflich sein?

Wie können wir Sie erreichen und Antworten zu liefern?

Oder rufen Sie uns einfach an: +49 7248 4524700

Leistungserklärung & CE-Kennzeichnung erledigt!

Sie erhalten eine unterschriftsfertige Leistungserklärung gemäß Bauprodukteverordnung (EU) 305/2011 und das CE-Zeichen für Ihr Produkt

Risikobeurteilung & Produktprüfung durchgeführt!

Wir prüfen Ihr Produkt auf die geforderten Leistungsmerkmale, Sicherheit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck

Prüfung durch benannte Stelle!

Falls erforderlich, koordinieren wir die Prüfung Ihres Bauprodukts durch eine benannte Stelle gemäß den relevanten Anhängen der Bauprodukteverordnung

Geltende Normen & harmonisierte Vorschriften angewandt!

Wir prüfen Ihr Produkt gegen alle relevanten harmonisierten europäischen Normen (EN-Normen) und die Bauprodukteverordnung 305/2011

Technische Dokumentation erstellt!

Sie erhalten eine praxisgerechte technische Dokumentation inkl. Prüfergebnisse, Anleitungen und Leistungsmerkmale

Das müssen Sie bei der CE-Kennzeichnung Ihrer Bauprodukte berücksichtigen

CE-Kennzeichnung nach Bauprodukte-Verordnung 305/2011/EU

Die Bauprodukteverordnung EU-305/2011 wurde im Jahr 2011 von der Europäischen Union erlassen und harmonisiert die Eigenschaften von Bauprodukten die im Europäischen Wirtschaftsraum verwendet werden dürfen. Mit der Anbringung der CE-Kennzeichnung auf einem Bauprodukt erklärt der Hersteller (oder in Verkehr bringer) das Bauprodukt mit der erklärten Leistung sowie mit allen geltenden Anforderungen der Bauprodukteverordnung 305/2011 und den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union in Einklang gebracht zu haben. Der Anwendungsbereich der Bauprodukteverordnung bezieht sich auf jedes Produkt oder jeden Bausatz, das/der hergestellt und in Verkehr gebracht wird, um in Bauwerke eingebaut zu werden. Ein Bauprodukt ist ein Produkt, das die Leistung von Bauwerken erhöht.

easyCE unterstützt Sie bei Erstellung der notwendigen Unterlagen zur Konformitätsbewertung, bei der Erstellung einer konformen Bedienungsanleitung und allen Begleitmaßnahmen der Konformitätsbewertung.

Fragen Sie easyCE Unterstützung unverbindlich an

+49 7248 4524700

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Bauprodukteverordnung?

Die Bauprodukteverordnung EU-305/2011 wurde im Jahr 2011 von der Europäischen Union erlassen und harmonisiert die Eigenschaften von Bauprodukten die im Europäischen Wirtschaftsraum verwendet werden dürfen.

Die Bauprodukteverordnung soll vor allem den Verwender von Bauprodukten schützen und die Sicherheit von Menschen, anderen Lebenwesen, Gütern und der Umwelt gewährleisten. Die Konformität eines Bauprodukts mit der Verordnung sagt, dass das Bauprodukt mit allen geltenden rechtlichen Vorschriften und technischen Standards im EWR übereinstimmt und im Rahmen dieser Vorschriften, das Risiko für die Gesundheit und Sicherheit reduziert wurde. Die Bauproduktenverordnung ist für die Hersteller von Bauprodukten bestimmt. Die CE-Kennzeichnung auf den Produkten ist der Indikator für die Einhaltung der Verordnung. Ein Bauprodukt mit CE-Kennzeichnung darf im gesamten EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) verkauft werden. Ein Bauprodukt ohne CE-Kennzeichnung darf nicht in den EWR eingeführt werden. Die Experten von easyCE helfen Ihnen gerne weiter beim in Verkehr bringen Ihres Bauprodukts im EWR.

Was ist der Zweck der Bauproduktenverordnung?

Die Bauproukteverordnung dient Hersteller bei der Angabe der Leistung ihrer Produkte. Ebenso dient sie Behörden der Mitgliedstaaten des EWR, wenn sie die Anforderungen an Bauprodukte festlegen.

Und auch den Instituten des EWR die Konformität der Normen prüfen. Weiter nutzen auch Organisationen, Bauingenieure/Bauunternehmer die Bauprodukteverordnung als Grundlage bei der Auswahl des Bauprodukts für die Verwendung bei Bauarbeiten. Die Bauprodukteverordnung gewährleistet zuverlässige Informationen über die Leistung von Bauprodukten:

  • Bereitstellung von Methoden und Kriterien für die Bewertung der Leistung von Bauprodukten.
  • Die Bauprodukteverordnung gilt für alle Bauprodukte, die in Bauwerken verwendet werden sollen.
  • Die Bauprodukteverordnung harmonisiert alle Bauprodukte für die Zwecke der CE-Kennzeichnung.

Wer ist der Hersteller nach der Bauprodukteverordnung?

Die Bauprodukteverordnung spricht häufig vom Hersteller des Bauprodukts. Hierbei ist zu berücksichtigen, die Bauprodukteverordnung sich aber vor allem an die Person richtet, die das Bauprodukt im EWR in Verkehr bringt.

Dies kann also ebenso der Importeur wie auch der tatsächlicher Hersteller sein. Die Experten von easyCE helfen Ihnen gerne weiter dabei zu beurteilen wer in Ihrem speziellen Fall die Konformitätsbewertung des Bauprodukts durchzuführen hat.

Welche Anforderungen muss der Hersteller für die CE-Kennzeichnung gemäß der Bauprodukteverordnung 305/2011 erfüllen?

Um die CE-Kennzeichnung anbringen zu können, muss der Hersteller das Bauprodukt mit der erklärten Leistung sowie mit allen geltenden Anforderungen der Bauproduktenrichtlinie 305/2011 und der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union in Einklang bringen.

Was ist ein Bauprodukt entsprechend der Bauprodukteverordnung?

Der Anwendungsbereich der Bauprodukteverordnung bezieht sich auf jedes Produkt oder jeder Bausatz, das/der hergestellt und in Verkehr gebracht wird, um in Bauwerke eingebaut zu werden.

Ein Bauprodukt ist ein Produkt, das die Leistung von Bauwerken erhöht. Im folgenden sind einige Beispiele für Bauprodukte, die unter die Bauprodukteverordnung fallen. Die Experten von easyCE helfen Ihnen gerne weiter bei der Beurteilung ob es sich bei Ihrem Produkt um ein Bauprodukt handelt:

  • Türen, Fenster, Fensterläden
  • Schornsteine
  • Bodenbeläge
  • Sanitäre Einrichtungen
  • Zement, Baukalk, usw.
  • Produkte für den Straßenbau
  • Flachglas, Glasbausteine
  • Kommunikationskabel
  • Feuerhemmende und feuerhemmende Produkte
  • Produkte zur Wärmedämmung.

Was wenn für ein Bauprodukt gleichzeitig die Maschinen-RL, Niederspannungs-RL oder andere EU-Rechtsvorschriften gelten?

Ein und dasselbe Produkt kann unter mehrere EU-Rechtsvorschriften als die Bauprodukteverordnung fallen. So sind beispielsweise die BauPVO, die Maschinenrichtlinie, die Niederspannungsrichtlinie und die Richtlinie

über die elektromagnetische Verträglichkeit gleichzeitig auf ferngesteuerte kraftbetriebene Garagentore anwendbar, da diese verschiedenen Rechtsakte unterschiedliche Anforderungen abdecken. Die Experten von easyCE helfen Ihnen gerne weiter bei der Beurteilung dieser Spezialfälle und bei der korrekten Durchführung der Konformitätsbewertung nach mehreren Richtlinien und Verordnungen.

Was ist die Leistung des Bauprodukts und die Leistungserklärung?

Die Leistung eines Bauprodukts in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale wird in Form von Stufen ausgedrückt, d. h. als numerischer Wert oder als Klasse, die den Leistungsbereich in Form von Höchst- oder Mindestwerten ausdrückt.

Die Leistungserklärung ist ein Dokument, das vom Hersteller für jedes Produkt erstellt wird, das unter die Bauproduktenverordnung fällt. Die Leistungserklärung identifiziert das Produkt, nennt seinen Verwendungszweck und seine wesentlichen Merkmale, die sich aus der erklärten Leistung ergeben.

Welchen Inhalt muss die Leistungserklärung haben, nach der Bauprodukteverordnung?

Die Leistungserklärung gibt die Leistung des Bauprodukts in Bezug auf seine Wesentlichen Merkmale gemäß der einschlägigen harmonisierten Norm an.

Die Leistungserklärung für das Produkt muss folgende Angaben enthalten.

  • Die Referenz des Produkttyps.
  • Die Systeme zur Bewertung der Leistung von Bauprodukten.
  • Die Referenznummer und das Datum der Ausgabe der harmonisierten Norm.
  • Informationen zum Verwendungszweck des Produkts.
  • Die Leistung von mindestens einem wesentlichen Merkmal eines Bauprodukts.

Was ist die Europäische Technische Bewertung (ETA oder ETB) und das Europäische Bewertungsdokument?

Die Europäische Technische Bewertung ist die Bewertung der Leistung eines Bauprodukts in Form eines Dokuments über seine grundlegenden Merkmale. Dieser Bewertung kann von verschiedenen offiziellen Stellen erarbeitet und ausgestellt werden.

Sie ist vor allem auch dann relevant, wenn ein Bauprodukt nicht von bestehenden harmonisierten Normen erfasst wird. Das Europäische Bewertungsdokument enthält die allgemeinen Informationen über das Bauprodukt, die Liste der Wesentlichen Merkmale und den Verwendungszweck des Produkts. Das Europäische Bewertungsdokument enthält auch die Methoden und Kriterien für die Bewertung der Leistung in Bezug auf die Wesentlichen Merkmale des Produkts. Die Experten von easyCE helfen Ihnen gerne weiter bei der Organisation der Durchführung der ETA.

Wie können technische Hindernisse im Bauwesen beseitigt werden?

Technische Hindernisse im Bereich des Bauwesens können nur durch die Festlegung harmonisierter technischer Spezifikationen zur Bewertung der Leistung von Bauprodukten beseitigt werden.

Prüfung und Berechnung sollten in harmonisierte technische Spezifikationen aufgenommen werden, um die Bauprodukte hinsichtlich ihrer wesentlichen Merkmale zu bewerten.

Was ist eine harmonisierte Norm?

Eine harmonisierte Norm ist eine europäische Norm, die auf Anforderung der Europäischen Kommission an eine anerkannte europäische Normungsorganisation definiert wird, die sie entwickelt,

um Lösungen für die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu bieten. Harmonisierte Normen liefern die Methode und die grundlegenden Kriterien für die Bewertung von Bauprodukten hinsichtlich ihrer Merkmale.

Wie lassen sich die Möglichkeiten für nachhaltige und umweltfreundliche Bauprodukte verbessern?

In der Produktdeklaration sollten Informationen über den Gehalt an gefährlichen Stoffen in Bauprodukten angegeben werden, um die Entwicklung nachhaltiger Produkte zu erleichtern.

Welche geeigneten Maßnahmen sollten für die Lieferung und den Vertrieb von Bauprodukten getroffen werden?

Lieferanten und Händler von Bauprodukten sollten sicherstellen, dass das von ihnen in Verkehr gebrachte Produkt der Bauproduktenverordnung entspricht. Damit wird auch sichergestellt, dass die Leistung des Bauprodukts den grundlegenden Anforderungen an Bauwerke entspricht.

Was sollte der Hersteller tun, wenn er Bauprodukte auf dem Markt anbietet?

Der Hersteller stellt sicher, dass das Bauprodukt Anleitungen und Sicherheitsinformationen in einer Sprache enthält, die der Nutzer verstehen kann, um die Sicherheit des Nutzers

und die bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts zu gewährleisten. Vor dem Inverkehrbringen von Bauprodukten nimmt der Hersteller eine Bewertung und Überprüfung der erklärten Leistung vor.

Wann wird der Hersteller (Inverkehrbringer) eine Leistungserklärung für ein Bauprodukt ausstellen?

Wenn ein Bauprodukt von harmonisierten Normen erfasst wird und der für dieses Produkt ausgestellten Europäischen Technischen Bewertung entspricht und wenn ein solches Produkt in Verkehr gebracht wird.

Was ist die Hauptaufgabe eines Händlers von Bauprodukten?

Der Händler stellt sicher, dass das Bauprodukt durch die Lager- und Transportbedingungen nicht beeinträchtigt wird und die Konformität und Einhaltung der Vorschriften nicht gefährdet wird. Der Händler stellt außerdem sicher, dass das Produkt die CE-Kennzeichnung trägt, bevor er es in Verkehr bringt.

Welche Bedeutung hat das Installationshandbuch/die Installationsanweisungen?

Die angegebene Leistung des Bauprodukts kann nur dann erreicht werden, wenn es ordnungsgemäß eingebaut wird; dies gilt für Produkte, die als Bausatz verkauft werden und für den endgültigen Einbau bestimmt sind. Daher sind die Einbauanleitungen sehr wichtig, um den ordnungsgemäßen Einbau des Bauprodukts zu gewährleisten.

Welche Verantwortung trägt der Hersteller des Bauprodukts für die Anbringung der CE-Kennzeichnung auf dem Produkt?

Durch die Anbringung einer CE-Kennzeichnung auf einem Bauprodukt ist der Hersteller für die Konformität dieses Produkts mit seiner erklärten Leistung gemäß der Bauproduktenrichtlinie verantwortlich.

Wie kann der Kunde eine echte CE-Kennzeichnung auf dem Produkt erkennen?

Die Echtheit der CE-Kennzeichnung kann dadurch bestätigt werden,

  • Anfrage an ihre Kontaktstelle für den Bau.
  • Fragen Sie die benannte Stelle, die auf dem Etikett und der Leistungserklärung angegeben ist.

Was sind die allgemeinen Grundsätze für die Anbringung der CE-Kennzeichnung?

Im Folgenden sind einige Grundsätze für die Anbringung der CE-Kennzeichnung aufgeführt,

  • Die CE-Kennzeichnung sollte auf denjenigen Bauprodukten angebracht werden, für die der Hersteller die Leistungserklärung erstellt hat.
  • Wird die Leistungserklärung nicht vom Hersteller erstellt, darf die CE-Kennzeichnung nicht auf diesem Produkt angebracht werden.
  • Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung ist der Hersteller für die Konformität und Einhaltung der Vorschriften und Normen verantwortlich.
  • Für jedes Bauprodukt, das unter harmonisierte Normen fällt, ist die CE-Kennzeichnung die einzige Kennzeichnung, die die Konformität des Bauprodukts mit der erklärten Leistung in Bezug auf seine wesentlichen Merkmale bescheinigt.
  • Die CE-Kennzeichnung ist sichtbar auf dem Bauprodukt oder einem daran befestigten Etikett anzubringen.
  • Die CE-Kennzeichnung wird angebracht, bevor die Bauprodukte in Verkehr gebracht werden.

Mehr als 1000 CE-Kennzeichnung erledigt und jeden Tag mehr...

Ein Logo von Mercedes GmbH Ein Logo von Teka GmbH Ein Logo von DREXEL GmbH Ein Logo von Böhmler GmbH Ein Logo von Bürkel GmbH Ein Logo von CPM GmbH Ein Logo von Hengst GmbH Ein Logo von IMS GmbH Ein Logo von Kabe GmbH Ein Logo von MicroStep GmbH Ein Logo von MSE GmbH Ein Logo von DHL GmbH Ein Logo von PoliRack GmbH Ein Logo von Reintjes GmbH

Mit easyCE ist CE-Kennzeichnung ganz "easy"

Ansatz zur CE-Kennzeichnung

Art und Weise der Unterstützung

Umfang der Unterstützung

Kontakt während Projektbearbeitung

Vereinfacht CE-Kennzeichnung

Maximal flexibel und unbürokratisch

Rundum-Sorglos, oder modular - je nach Wunsch

Persönliche CE-Experte für Sie, der sich nach Ihren Wünschen richtet

andere CE-Dienstleister

Häufig ohne Augenmaß und unnötig kompliziert

Meist flexibel aber häufig bürokratisch

Meist flexibel im Unterstützungsumfang

Meist persönlicher Kontakt

CE Software

Folgt standardisiertem Prozess der Besonderheit nicht berücksichtigt

Doppelte Belastung für Sie: Software Verwaltung + Keine Unterstützung bei Bearbeitung

Nur entsprechend Software-Umfang und gekauften Modulen

Keine Kontakt

Sie wollen Unterstützung, die Ihnen Arbeit abnimmt und nicht mehr Arbeit macht

So sehen erfolgreiche Projekte aus

Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung für Silikonkautschuk-Formteile

Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung für Silikonkautschuk-Formteile

easyCE unterstützt erfolgreich die CE-Kennzeichnung bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für elastische Formteile aus RTV-Silikonkautschuk. Die Besonderheit bei diesen Produkten liegt in der Einhaltung der Anforderungen zur Brandsicherheit nach EN 13501-1 sowie der Sicherstellung der chemischen Beständigkeit gemäß EN ISO 10993-18. Die verschiedenen Silikontypen müssen eingehenden Tests auf Feuerbeständigkeit, Toxizität und Langzeitstabilität unterzogen werden, wobei besonders auf die Einhaltung der strengen Grenzwerte für flüchtige organische Verbindungen (VOC) nach EN 16516 geachtet wird.

Berücksichtigt u.a.: Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011

Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung für Wandverkleidungsprodukte aus PVC/MDF

Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung für Wandverkleidungsprodukte aus PVC/MDF

easyCE unterstützt erfolgreich die CE-Kennzeichnung bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für dekorative Wandverkleidungssysteme aus PVC/MDF-Materialien. Gemäß der harmonisierten Norm EN 15102 für Wandbekleidungen wurden umfassende Brandschutztests nach EN 13501-1 durchgeführt, um die Feuerklassifizierung korrekt zu bestimmen. Eine besondere Herausforderung stellte die Bewertung der Formaldehydemission nach EN 717-1 dar, insbesondere für die MDF-Komponenten, die strengen europäischen Grenzwerten entsprechen müssen.

Berücksichtigt u.a.: Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011

Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung für Balkon- und Terrassenbodensysteme aus Aluminium

Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung für Balkon- und Terrassenbodensysteme aus Aluminium

easyCE unterstützt erfolgreich die CE-Kennzeichnung bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für Aluminium-Bodensysteme für Balkone und Terrassen. Nach DIN EN 1090-1 erfolgt die Bewertung der Leistungsbeständigkeit gemäß System 4 unter Beachtung der harmonisierten Normen. Besondere Herausforderungen lagen in der Belastungskategorisierung nach DIN EN 1991-1-1, wobei die statischen Berechnungen unterschiedliche Lastszenarien von 200 kg/m² bis 500 kg/m² bei variierenden Spannweiten berücksichtigen mussten.

Berücksichtigt u.a.: Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011

Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung für Schwimmsteganlagen

Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung für Schwimmsteganlagen

easyCE unterstützt erfolgreich die CE-Kennzeichnung bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für modulare Schwimmstegkonstruktionen. Die besondere Herausforderung lag in der Erfüllung der Anforderungen an Tragfähigkeit und Stabilität gemäß EN 14504 sowie der Rutschfestigkeit nach EN 13451-1. Durch umfassende Materialprüfungen und statische Berechnungen wurde die Einhaltung aller Sicherheitsanforderungen nachgewiesen und die Konformität mit der Bauproduktenverordnung sichergestellt.

Berücksichtigt u.a.: Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011

Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung für Gebäudedurchführungsdichtungen nach Bauproduktenverordnung

Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung für Gebäudedurchführungsdichtungen nach Bauproduktenverordnung

easyCE unterstützt erfolgreich die CE-Kennzeichnung bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für druckwasserdichte Gebäudedurchführungen. Die Produkte wurden gemäß EAD 280050-00-0605 bewertet und erfüllen die strengen Anforderungen an Wasser- und Gasdichtigkeit nach EN 12390-8. Eine besondere Herausforderung stellte die Prüfung der Dichtsysteme unter Alterungsbedingungen nach der Norm EN 1296 dar, wobei die Produkte nachweislich ihre Funktionalität auch nach beschleunigten Alterungstests bei 70°C über 46 Tage beibehalten.

Berücksichtigt u.a.: 2011/305/EU

Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung für Wintergarten-Beschattungssysteme

Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung für Wintergarten-Beschattungssysteme

easyCE unterstützt erfolgreich die CE-Kennzeichnung bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für motorisierte Beschattungssysteme. Die technische Dokumentation wurde gemäß EN 13561:2004+A1:2008 erstellt und die Windwiderstandsklasse für verschiedene Einbausituationen bestimmt. Besondere Herausforderungen stellte die Einhaltung der EN 60335-2-97:2017 für die Antriebstechnik dar, um maximale Sicherheit bei automatisierten Abläufen zu gewährleisten.

Berücksichtigt u.a.: 2011/305/EU, 2014/30/EU, 2006/42/EU

Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung für motorisierte Markisensysteme

Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung für motorisierte Markisensysteme

easyCE unterstützt erfolgreich die CE-Kennzeichnung bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für Kassettenmarkisen mit motorisierten Antrieben. Die Integration moderner Sensorik zur automatischen Einfahrfunktion bei Wind erforderte besondere Aufmerksamkeit bei der Risikobewertung nach EN ISO 12100. Der zuverlässige Schutz vor elektrischem Schlag gemäß EN 60335-2-97 sowie die Einhaltung der Anforderungen an die Windlastwiderstandsfähigkeit nach EN 13561 wurden umfassend überprüft und dokumentiert.

Berücksichtigt u.a.: 2011/305/EU, 2014/35/EU, 2006/42/EU

Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung für dekorative Akustik-Wandpaneele nach Bauproduktenverordnung

Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung für dekorative Akustik-Wandpaneele nach Bauproduktenverordnung

easyCE unterstützt erfolgreich die CE-Kennzeichnung bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für Akustik-Wandverkleidungen mit Schallabsorptionskoeffizienten von αw = 0,25 bis 0,60. Die Herausforderung lag in der Harmonisierung verschiedener Trägermaterialien (MDF, PVC und Massivholz) bei gleichzeitiger Einhaltung der Brandschutzanforderungen nach EN 13501-1. Durch sorgfältige Prüfungen nach EN ISO 354 und EN ISO 11654 konnte die Schallabsorptionsleistung umfassend dokumentiert und nachgewiesen werden.

Berücksichtigt u.a.: 2011/305/EU

Mehr Projektreferenzen und Erfolgsgeschichten sehen

CE-Kennzeichnung in 3 einfachen Schritten erhalten

Schritt 1

Expertenmeinung anfragen

Fragen Sie kostenfrei unsere Expertenmeinung an und erfahren Sie was für die CE-Kennzeichnung Ihres Produkts notwendig ist. Seien Sie bereit Ihr Produkt in groben Zügen zu beschreiben.

Schritt 2

Angebot erhalten

Ist Ihr Produkt CE-Kennzeichnungspflichtig, so bieten wir Ihnen unsere Unterstützung bei der CE-Kennzeichnung und alle Begleitmaßnahme an. In einem Telefonat erläutern wir gerne die notwendigen Schritte.

Schritt 3

Umsetzung arrangieren

Mit Beauftragung bekommen Sie Ihren persönlichen CE-Experten zugewiesen welcher Ihre CE-Kennzeichnung durchführt und Sie entlang des gesamten Prozesses begleitet. Ihr Experte steht Ihnen auch nach erfolgreicher CE-Kennzeichnung zur Seite.

Fragen Sie easyCE Unterstützung unverbindlich an

+49 7248 4524700

Wir sind Experten für Produktsicherheit und Konformität

Bild von Willy Lebherz groß
Bild von Willy Lebherz klein

Willy Lebherz - Gründer und Geschäftsführer von easyCE

  • Experte für Produktsicherheit und Konformität seit 1995
  • Träger der "Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland", verliehen 1983 vom damaligen Bundespräsident Carl Carstens
  • Meister der Mess- und Regeltechnik
  • Hauptmann a.D. Projektoffizier technische Logistik im Materialamt des Heeres und Chef Fernmeldeinstandsetzungskompanie

easyCE ist ein digitales, dynamisches Ingenieurbüro mit Fokus auf Produktsicherheit und Produktkonformität. Wir unterstützen Hersteller, Betreiber und Händler dabei Produkte sicher zu gestalten und konform auf dem Markt anzubieten. Wir sind ein "Full-Service Provider" und nehmen Ihnen den gesamten Konformitätsbewertungsprozess ab, wenn Sie das wünschen. Hierfür unterstützen wir Sie bei der Durchführung von Risikobeurteilung, Normenrecherchen, Produktanalysen, Entwicklung passender Sicherheitsvorkehrungen, der Ausarbeitung von benutzerfreundlicher technischer Dokumentation, Koordination von Prüfungen und allen anderen Begleitmaßnahmen. easyCE wurde im süddeutschen Raum gegründet, ist heute aber global aktiv.

Wir kennen die Besonderheiten, die Sie bei der CE-Kennzeichnung Ihres Produkts berücksichtigen müssen und helfen Ihnen gerne.