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Hersteller von Maschinen sind immer verantwortlich für Erstellung und Nachweis der CE-Kennzeichnung, außer in Sonderfällen.
Herstellern raten wir sich bereits im Vorfeld mit den geltenden Regularien auseinanderzusetzen. Berücksichtigen Sie schon bei der Entwicklung die Rahmenbedingungen aus Normen und insbesondere der Maschinenrichtlinie, um den Mehraufwand von Anpassung zum Konformitätsnachweis zu vermeiden. Stellen Sie einen schlanken und effizienten Nachweis der Konformität sicher, indem Sie nur CE-gekennzeichnete Komponenten verbauen. Bedenken Sie, dass eine korrekte Bedienungsanleitung in der jeweiligen Landessprache ein zentraler Bestandteil der Produktkonformität ist. Im Fall, dass Sie als Hersteller nicht der Inverkehrbringer sind empfehlen wir dennoch aus Wettbewerbsgründen, nur Maschinen mit abgeschlossener CE-Kennzeichnung anzubieten.Betreiber haben immer die CE-Nachweispflicht und in manchen Fällen zusätzlich die Verantwortung für die Erstellung der CE-Kennzeichnung.
Betreiber dürfen nur CE-gekennzeichnete Maschinen einsetzen da Sie gegenüber ihren Mitarbeitern die Arbeit an konformen und sicheren Maschinen gewährleisten müssen. Dies gilt auch für gebrauchte und alte Maschinen. Betreibern raten wir daher nur CE-gekennzeichnete Maschinen zu kaufen oder beim Kauf die CE-Kennzeichnung durchzuführen. Betreiber werden dann selbst für die CE-Kennzeichnung verantwortlich, wenn Sie einzelne Elemente oder Maschinen miteinander kombinieren (CE-Kennzeichnungspflicht für den entstehenden Verbund). Auch wenn Betreiber Maschinen zur Eigennutzung herstellen, obliegt ihnen die CE-Kennzeichnungspflicht.Exporteure tragen meist die Verantwortung für den Nachweis der CE-Kennzeichnung.
Exportieren Sie Maschinen in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums und geht die Maschine erst nach der Einfuhr an Ihren Kunden über, so liegt die Verantwortung der CE-Kennzeichnung bei Ihnen. Wir raten, Exporteuren darauf vorbereitet zu sein, die Produktkonformität mit allen geltenden Regeln, gegenüber Zoll- und anderen Aufsichtsbehörden nachweisen zu können. Aus Wettbewerbsgründen raten wir Exporteuren außerdem immer, die Verantwortung für CE-Kennzeichnung der exportierten Maschinen zu übernehmen. Exportieren Sie eine Maschine in das Vereinigte Königreich, verhelfen wir Ihnen gerne zur UKCA-Konformität.Importeure haben mindestens die Verantwortung für den Nachweis der CE-Kennzeichnung.
Importieren Sie Maschinen aus einem Dritt-Land in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums, so tragen Sie die Verantwortung dafür, dass die Maschinen eine CE-Kennzeichnung tragen und konform zu allen geltenden Richtlinien und Normen sind. Gegenüber dem Zoll und anderen Aufsichtsbehörden müssen Sie dies nachweisen können, da andernfalls die Einfuhr auf Ihre Kosten gestoppt werden kann. Sie sollten daher vor der Einfuhr vom Hersteller alle notwendigen Unterlagen zu allen Produkt-Komponenten und die Nachweise der korrekten Konformitätsbewertung erhalten haben. Je nach vertraglicher Vereinbarung, kann auch der Importeur verantwortlich für die Erstellung der CE-Kennzeichnung sein. Bedenken Sie, dass auch eine korrekte Bedienungsanleitung in der jeweiligen Landessprache ein Teil der Produktkonformität ist.Als Hersteller sind Sie in vielfältiger Art und Weise vom Thema CE betroffen.
easyCE unterstützt Sie in allen drei Aktionsbereichen mit Ende-zuEnde Unterstützung. In Recherche von Richtlinien, Verordnungen und Normen. Ebenso wie der Erstellung der Produktanalyse, Risikobeurteilung, möglichen Messungen von Testlaboren, Kommunikation mit benannten Stellen etc.
Als Hersteller sind Sie in vielfältiger Art und Weise vom Thema CE betroffen.
easyCE unterstützt Sie in allen drei Aktionsbereichen mit Ende-zuEnde Unterstützung. In Recherche von Richtlinien, Verordnungen und Normen. Ebenso wie der Erstellung der Produktanalyse, Risikobeurteilung, möglichen Messungen von Testlaboren, Kommunikation mit benannten Stellen etc.
Als Hersteller sind Sie in vielfältiger Art und Weise vom Thema CE betroffen.
easyCE unterstützt Sie in allen drei Aktionsbereichen mit Ende-zuEnde Unterstützung. In Recherche von Richtlinien, Verordnungen und Normen. Ebenso wie der Erstellung der Produktanalyse, Risikobeurteilung, möglichen Messungen von Testlaboren, Kommunikation mit benannten Stellen etc.
Als Hersteller sind Sie in vielfältiger Art und Weise vom Thema CE betroffen.
easyCE unterstützt Sie in allen drei Aktionsbereichen mit Ende-zuEnde Unterstützung. In Recherche von Richtlinien, Verordnungen und Normen. Ebenso wie der Erstellung der Produktanalyse, Risikobeurteilung, möglichen Messungen von Testlaboren, Kommunikation mit benannten Stellen etc.
Als Hersteller sind Sie in vielfältiger Art und Weise vom Thema CE betroffen.
easyCE unterstützt Sie in allen drei Aktionsbereichen mit Ende-zuEnde Unterstützung. In Recherche von Richtlinien, Verordnungen und Normen. Ebenso wie der Erstellung der Produktanalyse, Risikobeurteilung, möglichen Messungen von Testlaboren, Kommunikation mit benannten Stellen etc.
Als Hersteller sind Sie in vielfältiger Art und Weise vom Thema CE betroffen.
easyCE unterstützt Sie in allen drei Aktionsbereichen mit Ende-zuEnde Unterstützung. In Recherche von Richtlinien, Verordnungen und Normen. Ebenso wie der Erstellung der Produktanalyse, Risikobeurteilung, möglichen Messungen von Testlaboren, Kommunikation mit benannten Stellen etc.
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easyCE unterstützt das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren inkl. Risikobeurteilung bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für Maschinen der Fördertechnik. Durch viele bewegliche Maschinenteile und damit einhergehende Einzug- und Quetsch-Gefahren musste besonderer Fokus auf die Benutzersicherheit gelegt werden
Berücksichtigt u.a.: 2006/42/EG, 2004/108/EG, 2006/95/EG, EN 620, EN 618:2002+A1, EN 617 2001+A1, etc.
easyCE unterstützt das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren für eine 2D-Laserschneidanlage mit automatischem Palettenwechseler. Für die Laserschneidanlage wurde das gesamte Sicherheitskonzept, inkl. 2-strahliger Lichtschranke abgestimmt, das Performancelevel ermittelt, eine Produktanalyse erstellt und eine Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 durchgeführt. Besondere Anforderungen resultieren für die mechanischen Komponenten der Traverse für den Laserschneidkopf, insbesondere aber für die Kinematik des Palettenwechselers und Laserschneidkopf. Der Schneidprozess (Laserklasse 4) innerhalb der Kabine ist durch Laserschutzscheiben, zusätzliche Sicherheitseinrichtungen und der vollständigen Umhausung sicher vom Bediener abgeschirmt: Laserklasse 1 außerhalb der Maschine.
Berücksichtigt u.a.: 2006/42/EG, 2014/30/EU, DIN EN 60825-1 etc.
easyCE unterstützt das gesamt Konformitätsbewertungsverfahren inkl. Risikobeurteilung bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung. Weiter unterstützt EasyCE bei verschiedenen Aufgaben im Rahmen der Arbeitssicherheit. Neben den regelmäßigen Anforderungen für Maschinen wurde hier insbesondere auf Benutzersicherheit wegen hoher Quetsch- und Schneidgefahr für obere Gliedmaßen, geachtet. Durch den ständigen Umgang mit Zieh-Öl hatten die Arbeitssicherheit eine hohe Bedeutung.
Berücksichtigt u.a.: 2006/42/EG, 2014/30/EU, EN 13675:2010-10 etc.
easyCE unterstützt das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren inkl. Risikobeurteilung bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für Schaltschränke. Insbesondere waren die Anforderungen aus der Maschinen-, EMV- und Niederspannungsrichtlinie bezüglich DIN EN 60204-1: 2019-06 und DIN EN IEC 61439-1: 2021-10 zu beachten. Es wurde ebenfalls eine Checkliste für die Auswahl an Komponenten erstellt, die spezielle Anforderungen (Lieferantenauswahl) erfüllen müssen.
Berücksichtigt u.a.: 2006/42/EG, 2014/30/EU, DIN EN 60825-1 etc.
easyCE unterstützt das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren und CE-Kennzeichnung für eine Teilschnittmaschine für Untertagebetrieb im Kohlebergbau. Im Konformitätsbewertungsverfahren wurden diverse Sicherheitseinrichtungen (u.a. Sicherheitsventile, Absenksicherung, Steuerkreise, weitere Hydraulikkomponenten) nach den normativen Vorgaben bewertet und dokumentiert. Für die Materialauswahl mussten Anforderungen an höchste Stabilität bei gleichzeitig maximaler Verwindungssteifigkeit berücksichtigt werden. Die Risikobeurteilung wurde nach der EN ISO 12100 durchgeführt. Eine weitere Maschine in ATEX-Ausführung wurde von easyCE als Anschlussprojekt realisiert.
Berücksichtigt u.a.: 2006/42/EG, 2014/30/EU, EN 13675:2010-10 etc.
Alle Produkte, die bewegliche Teile besitzen die nicht von menschlicher oder tierischer Kraft angetrieben werden. Egal ob die Maschine vollständig oder unvollständig ist die Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung verpflichtend. Hierzu zählen auch auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte ebenso wie abnehmbare Gelenkwellen.
Welche Richtlinien in der Konformitätsbewertung berücksichtigt werden müssen hängt von der Beschaffenheit der Maschine ab. Wir haben jedoch die Erfahrung gemacht, dass bei der CE-Kennzeichnung von Maschinen sehr häufig zusätzlich die ROHS-RL 2011/65/EU, die ATEX-RL 2014/32/EU, die EMV-RL 2014/30/EU und die Niederspannungs-RL 2014/35/EU berücksichtigt werden müssen
Der Hersteller einer Maschine ist verpflichtet diese mit dem CE-Kennzeichen zu versehen und somit eine Konformitätsbewertung durchzuführen, wenn die Maschinen dazu bestimmt sind im EWR in Verkehr gebracht zu werden.
Neben der CE-Kennzeichnung muss der Hersteller natürlich ein Typenschild, eine Konformitätserklärung und eine Betriebsanleitung liefern. Auch wenn Maschinen nur zum eigenen Gebrauch hergestellt werden muss ein Betreiber die Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung durchführen.
Wenn ein Betreiber eine bereits CE-gekennzeichnete Maschine in bestehende Anlagen einfügt, verbindet oder anderweitig umbaut, so muss häufig von einer wesentlichen Veränderung ausgegangen werden und die Konformitätsbewertung muss erneut durchgeführt werden.
Insbesondere dann, wenn leistungsfähigere Antriebe, neue Steuerung oder Schutzeinrichtungen angebracht werden. Die Beurteilung, ob eine Veränderung "wesentlich" ist anhand sicherheitsrelevanter Aspekte zu betrachten und häufig sehr schwierig. easyCE hilft Ihnen gerne bei dieser Beurteilung.
In der Niederspannung-RL werden sechs Gruppen von Maschinen aufgeführt, die als elektrische und elektronische Produkte ausschließlich nach der Niederspannung-RL zu betrachten sind.
Diese sind elektrische- oder elektronische Produkte die für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind, Audio- und Videogeräte, informationstechnische Geräte, gewöhnliche Büromaschinen, Niederspannungsgeräte und -steuergeräte und Elektromotoren.
Die Risikobeurteilung ist ein zentraler Bestandteil des Konformitätsbewertungsverfahrens, welches durch die Maschinenrichtlinie verlangt wird. Die Normen ISO 12100, EN ISO 13849-1 und EN 62061 sind die zentralen Normen bei der Risikobeurteilung.
Allgemeine Fragestellungen wie diese finden Sie hier beantwortet.