Vergewissern Sie sich von der easyCE Expertise und erhalten Sie Antworten zur CE-Kennzeichnung

  • Seit 1995 unterstützen unsere Experten zu allen Fragen der Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung.
  • Im Rahmen dutzender Projekte haben unsere Experten großes Know-How aufgebaut welches Ihnen den Weg zum CE-Zeichen erleichtern kann.
  • Wir beantworten Ihre Fragen: Benötigt mein Produkt eine CE-Kennzeichnung? Wie läuft das Konformitätsbewertungsverfahren ab? Welchen Richtlinien, Verordnungen und Normen sind zu berücksichtigen?
  • Bitte sprechen Sie uns an wenn Sie Fragen zu einem konkreten Thema haben .
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Erfahren Sie was für die CE-Kennzeichnung Ihres Produkts notwendig ist

Fragen Sie kostenfrei unsere Expertenmeinung an und erfahren Sie von uns was für die CE-Kennzeichnung Ihres Produkts notwendig ist und welche Begleitmaßnahmen fällig werden.

Bei welchem Anliegen dürfen wir behilflich sein?

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CE-Kennzeichnung in 3 einfachen Schritten erhalten

Schritt 1

Expertenmeinung anfragen

Fragen Sie kostenfrei unsere Expertenmeinung an und erfahren Sie was für die CE-Kennzeichnung Ihres Produkts notwendig ist. Seien Sie bereit Ihr Produkt in groben Zügen zu beschreiben.

Schritt 2

Angebot erhalten

Ist Ihr Produkt CE-Kennzeichnungspflichtig, so bieten wir Ihnen unsere Unterstützung bei der CE-Kennzeichnung und alle Begleitmaßnahme an. In einem Telefonat erläutern wir gerne die notwendigen Schritte.

Schritt 3

Umsetzung arrangieren

Mit Beauftragung bekommen Sie Ihren persönlichen CE-Experten zugewiesen welcher Ihre CE-Kennzeichnung durchführt und Sie entlang des gesamten Prozesses begleitet. Ihr Experte steht Ihnen auch nach erfolgreicher CE-Kennzeichnung zur Seite.

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Unsere Lösungen
Wichtiges Wissen
Konformitätsbewertung verstehen
Richtlinien & Grundlagen kennen
UKCA Kennzeichen

Allgemeiner Maschinenbau

Eine Kennzeichnung im Maschinenbau bedeutet, dass eine Maschine den EU-Richtlinien für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz entspricht. Sie ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen und den Betrieb innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums.

Fertigungs & Produktionsanlagen

Bei Fertigungs- und Produktionsanlagen bedeutet die CE-Kennzeichnung, dass die gesamte Anlage einschließlich aller integrierten Maschinen und Steuerungen allen Anforderungen der geltenden EU-Richtlinien entspricht

Bauprodukte

Bei Bauprodukten zeigt die CE-Kennzeichnung, dass das Produkt der europäischen Bauprodukteverordnung entspricht und bestimmte technische Leistungsmerkmale erfüllt. Sie ist Voraussetzung für den freien Warenverkehr im EU-Binnenmarkt.

Energieanlagen

Bei Energieanlagen signalisiert die CE-Kennzeichnung, dass alle verwendeten Komponenten und Systeme den EU-Vorgaben für Sicherheit, Umwelt- und Gesundheitsschutz entsprechen. Sie ist notwendig, um die Anlage rechtmäßig in Betrieb zu nehmen oder zu vermarkten.

Fahzeugaufbauten & Testgeräte

Bei Fahrzeugaufbauten zeigt die CE-Kennzeichnung die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitschutzanforderungen. Bei Testgeräten bestätigt sie Normkonformität bei Messung und Sicherheit.

Persönliche Schutzausrüstung

Die CE-Kennzeichnung bei persönlicher Schutzausrüstung bestätigt, dass die Ausrüstung den EU-Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht. Sie ist Voraussetzung für den Verkauf und Gebrauch in der EU.

Medizinprodukte

Die CE-Kennzeichnung bei Medizinprodukten zeigt, dass das Produkt den europäischen Sicherheits- und Leistungsanforderungen entspricht. Sie ist erforderlich, um das Produkt auf dem europäischen Markt anzubieten.

Verbraucherprodukte & Spielzeuge

Die CE-Kennzeichnung bei Verbraucherprodukten und Spielzeugen zeigt, dass sie den EU-Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechen. Sie ist Voraussetzung für den Verkauf in der EU.

Wichtiges rund um die CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung

Allg. Information

Wann ist CE gefordert?

Die CE-Kennzeichnung ist gefordert, wenn ein Produkt in der EU verkauft oder betrieben werden soll und es unter eine der relevanten EU-Richtlinien fällt, die Sicherheits-, Gesundheits- oder Umweltanforderungen festlegen.

CE-Haftung, -Strafen
-Risiken

Fehlende CE-Kennzeichnung kann zu Haftung, Geldstrafen und Verkaufsverbot führen. Rückrufe und Schadenersatz sind ebenfalls möglich.

CE vs Arbeitssicherheit

CE-Kennzeichnung betrifft die Konformität eines Produkts mit EU-Richtlinien, während Arbeitssicherheit die Schutzmaßnahmen für die Benutzer bei der Nutzung betrifft. Beide zielen auf Sicherheit ab, aber auf unterschiedlichen Ebenen.

CE vs WEEE

CE-Kennzeichnung bescheinigt die Konformität eines Produkts mit EU-Vorschriften, während WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment) die Entsorgung und Recycling von Elektronikabfällen regelt. Beide betreffen unterschiedliche Aspekte der Produktsicherheit und Umweltvorgaben.

CE vs UL

CE bestätigt die Konformität mit EU-Vorschriften, UL mit amerikanischen Sicherheitsstandards. Sie finden Anwendung in unterschiedlichen Märkten.

CE vs FCC

Die CE-Kennzeichnung bestätigt die Einhaltung europäischer Sicherheits- und Umweltvorgaben, während die FCC die US-amerikanischen Vorschriften für Funk- und Telekommunikationsgeräte regelt. Beide betreffen unterschiedliche Märkte und Standards.

CE vs Software

Die CE-Kennzeichnung betrifft physische Produkte und deren Konformität mit EU-Vorschriften, während Software in der Regel keine CE-Kennzeichnung benötigt, es sei denn, sie ist Teil eines regulierten Produkts.

Hazard Based Safety Engineering

Hazard-Based Safety Engineering identifiziert und reduziert Gefahren, um die Sicherheit eines Systems zu gewährleisten.

CE Seminare

CE-Seminare behandeln die Anforderungen und Konformitätsbewertung der CE-Kennzeichnung für den europäischen Markt.

Übersicht über die Richtlinien zur CE-Kennzeichnung

Allg. Information

AUFZUG - 2014/33/EU

Die Verordnung 2014/33/EU regelt die Anforderungen an Aufzüge in der EU, einschließlich Sicherheit, Konstruktion und Installation. Sie stellt sicher, dass Aufzüge den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen und mit der CE-Kennzeichnung versehen werden können.

BAUPRODUKTE -
2011/305/EU

Die Verordnung legt Anforderungen für die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem EU-Markt fest. Sie stellt sicher, dass Bauprodukte sicher und umweltverträglich sind und mit der CE-Kennzeichnung versehen werden können.

CE-KENNZEICHNUNG

Die CE-Kennzeichnung zeigt, dass ein Produkt den europäischen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltanforderungen entspricht und somit im EU-Binnenmarkt verkauft werden darf. Sie ist für viele Produkte gesetzlich vorgeschrieben.

DRUCKBEHÄLTER -
2014/29/EU

Die Verordnung 2014/29/EU regelt die Anforderungen an Druckbehälter in der EU, um ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Sie bestätigt, dass Druckbehälter sicher auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht und verwendet werden dürfen.

DRUCKGERÄTE - 2014/68/EU

Die Verordnung 2014/68/EU regelt die Anforderungen an Druckgeräte in der EU. Sie stellt sicher, dass diese Geräte sicher betrieben werden können und den europäischen Sicherheitsstandards entsprechen.

EMV - 2014/30/EU

Die Verordnung 2014/30/EU regelt die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) von Geräten und Anlagen in der EU. Sie stellt sicher, dass die Produkte die erforderlichen Anforderungen an Störfestigkeit und Störaussendung erfüllen.

EXPLOSIVSTOFFE FÜR ZIVILE ZWECKE - 2014/28/EU

Die Verordnung 2014/28/EU regelt die Sicherheit von Explosivstoffen für zivile Zwecke in der EU und stellt ihre Konformität mit Sicherheitsvorschriften sicher.

GASGERÄTE - 2016/426/EU

Die Verordnung 2016/426/EU regelt die Sicherheit von Gasgeräten in der EU. Sie stellt sicher, dass diese Geräte den EU-Anforderungen entsprechen und sicher verwendet werden können.

HEIZKESSEL - 92/42/EWG

Die Richtlinie 92/42/EWG legt Wirkungsgradanforderungen für neue Heizkessel fest. Sie soll Energieeinsparung und Umweltschutz im EU-Raum fördern.

IN-VITRO DIAGNOSTIKA - 2017/746/EU

Die Verordnung 2017/746/EU regelt die Sicherheit und Leistungsanforderungen für In-vitro-Diagnostika in der EU. Sie stellt sicher, dass diese Produkte zuverlässig und für den medizinischen Gebrauch geeignet sind.

MDD - 2007/47/EG

Die Richtlinie 2007/47/EG ergänzt die Medizinprodukterichtlinie (MDD) und verschärft die Anforderungen an Sicherheit, klinische Bewertung und CE-Kennzeichnung. Sie diente der Anpassung an den medizinischen Fortschritt und stärkte den Patientenschutz.

MDR 2017/745/EU

Die Verordnung 2017/745/EU (MDR) regelt die Sicherheit, Qualität und Überwachung von Medizinprodukten in der EU. Sie ersetzt die MDD und stellt strengere Anforderungen an Zulassung, Transparenz und Marktüberwachung.

MASCHINEN - 2006/42/EG

Die Richtlinie 2006/42/EG regelt die Sicherheit von Maschinen in der EU. Sie ist Grundlage für die CE-Kennzeichnung und den freien Warenverkehr im Binnenmarkt.

MASCHINEN NEU - 2023/1230/EU

Die Verordnung 2023/1230/EU ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und modernisiert die Anforderungen an Maschinensicherheit in der EU. Sie stärkt digitale Aspekte, Cybersicherheit und Klarheit der CE-Kennzeichnung.

MESSGERÄTE - 2014/32/EU

Die Richtlinie 2014/32/EU regelt die Anforderungen an Messgeräte in der EU. Sie stellt sicher, dass diese genau, zuverlässig und für den EU-Markt zugelassen sind.

NICHTSELBSTTÄTIGE WAAGEN - 2014/31/EU

Die Richtlinie 2014/31/EU regelt die Anforderungen an nichtselbsttätige Waagen in der EU. Sie stellt sicher, dass diese genau messen und den EU-Vorgaben entsprechen.

NIEDERSPANNUNG - 2014/35/EU

Die Richtlinie 2014/35/EU regelt die Sicherheit elektrischer Geräte im Niederspannungsbereich. Sie gewährleistet, dass diese Geräte sicher betrieben und im EU-Markt verkauft werden können.

ÖKODESIGN - 2009/125/EC

Die Richtlinie 2009/125/EC (Ökodesign) legt Anforderungen an die umweltfreundliche Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten fest. Sie zielt darauf ab, Energieeffizienz zu steigern und Umweltauswirkungen während des gesamten Lebenszyklus zu minimieren.

OUTDOOR - 2000/14/EG

Die Richtlinie 2000/14/EG regelt die Lärmminderung von Geräten und Maschinen im Außenbereich. Sie legt Grenzwerte für Geräuschpegel fest, um Umwelt- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

PSA - 2016/425/EU

Die Verordnung 2016/425/EU regelt die Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung (PSA) in der EU. Sie stellt sicher, dass PSA den Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht, bevor sie auf dem Markt verkauft werden kann.

PYROTECHNIK - 2013/29/EU

Die Richtlinie 2013/29/EU regelt die Sicherheitsanforderungen für Pyrotechnikprodukte in der EU. Sie stellt sicher, dass Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Produkte sicher sind und den EU-Vorgaben entsprechen.

RCD - 2013/53/EU

Die Richtlinie 2013/53/EU regelt die Anforderungen an Schiffs- und Bootszubehör in der EU. Sie stellt sicher, dass Produkte wie Ruder, Motoren und Sicherheitsausrüstungen den Sicherheitsstandards entsprechen.

RED - 2014/53/EU

Die Richtlinie 2014/53/EU (RED) regelt die Anforderungen an die Bereitstellung von Funkanlagen und -geräten in der EU. Sie stellt sicher, dass diese Geräte die Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und elektromagnetische Verträglichkeit erfüllen.

ROHS - 2011/65/EU

Die Richtlinie 2011/65/EU (RoHS) regelt die Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Sie zielt darauf ab, die Umwelt und Gesundheit vor schädlichen Chemikalien zu schützen.

SPIELZEUG - 2009/48/EG

Die Richtlinie 2009/48/EG regelt die Sicherheitsanforderungen für Spielzeuge in der EU. Sie stellt sicher, dass Spielzeuge gesundheitlich unbedenklich und sicher für Kinder sind.

SEILBAHN - 2016/426/EU

Die Verordnung 2016/426/EU regelt die Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen in der EU. Sie stellt sicher, dass Seilbahnsysteme sicher betrieben werden können und den technischen Standards entsprechen.

Wir sind Experten für Produktsicherheit und Konformität

Bild von Willy Lebherz groß
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Willy Lebherz - Gründer und Geschäftsführer von easyCE

  • Experte für Produktsicherheit und Konformität seit 1995
  • Träger der "Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland", verliehen 1983 vom damaligen Bundespräsident Carl Carstens
  • Meister der Mess- und Regeltechnik
  • Hauptmann a.D. Projektoffizier technische Logistik im Materialamt des Heeres und Chef Fernmeldeinstandsetzungskompanie

easyCE ist ein digitales, dynamisches Ingenieurbüro mit Fokus auf Produktsicherheit und Produktkonformität. Wir unterstützen Hersteller, Betreiber und Händler dabei Produkte sicher zu gestalten und konform auf dem Markt anzubieten. Wir sind ein "Full-Service Provider" und nehmen Ihnen den gesamten Konformitätsbewertungsprozess ab, wenn Sie das wünschen. Hierfür unterstützen wir Sie bei der Durchführung von Risikobeurteilung, Normenrecherchen, Produktanalysen, Entwicklung passender Sicherheitsvorkehrungen, der Ausarbeitung von benutzerfreundlicher technischer Dokumentation, Koordination von Prüfungen und allen anderen Begleitmaßnahmen. easyCE wurde im süddeutschen Raum gegründet, ist heute aber global aktiv.

Wir kennen die Besonderheiten, die Sie bei der CE-Kennzeichnung Ihres Produkts berücksichtigen müssen und helfen Ihnen gerne.