Erfahren Sie, was für die CE-Kennzeichnung Ihres Produkts notwendig ist

Unsere Experten klären im kostenfreien Erstgespräch, welche Anforderungen für Ihr Produkt gelten und welche nächsten Schritte erforderlich sind.

Bei welchem Anliegen dürfen wir behilflich sein?

Wie können wir Sie erreichen?

Oder rufen Sie uns einfach an: +49 7248 4524700

Häufig gestellte Fragen

Ist es möglich Muster-Dokumente zu bekommen, damit wir den Umfang der Arbeit abschätzen können?

Wir können Ihnen Muster-Dokumente nicht überlassen, weil diese für einen bestimmten Kunden erstellt wurden und der Kunde das alleinige Verfügungsrecht darüber besitzt. Das dürfen wir nicht herausgeben.

Ist bei unserem Produkt eine EG Prüfbescheinigung erforderlich, kann das schon abgeschätzt werden?

Alle Antworten auf diese Fragen sind Bestandteil unserer Arbeit und bedürfen einiger Recherchearbeit. Dies jetzt im Vorfeld zu beurteilen ist nur in seltenen Fällen möglich. Wenn Sie diese Auswertung zu Ihren Produkten separat wünschen, dann lassen Sie uns das bitte wissen.

Aktualisiert easyCE meine Unterlagen, wenn sich Richtlinien ändern?

Wenn sich EG/EU-Richtlinien ändern, steht in den Richtlinien meist, wie mit den Änderungen zu verfahren ist. Erfahrungsgemäß gibt es reichlich Übergangsfrist, um darauf reagieren zu können. Richtlinienänderungen kommen allerdings selten vor.

Lieferungen nach GB könnten allerdings zukünftig problematischer werden. Neue Normen sind eher wahrscheinlich, diese müssen dann ab Veröffentlichung im Amtsblatt eingehalten werden. Da Sie als Inverkehrbringer eine Produktüberwachungspflicht haben, liegt es an Ihnen Änderungen der Rechtsgrundlagen, soweit sie zutreffen, zu bearbeiten. Wir können Sie dabei unterstützen.

Wer hat die Haftung und wer trägt das Risiko, der Lizenzinhaber der als Großhändler auftritt oder der Verkäufer der an Endkunden verkauft?

Derjenige, dessen Name und Anschrift auf dem Typenschild bzw. in der Konformitätserklärung steht. Das ist der Inverkehrbringer bzw. „auf dem Markt Bereitsteller“ der das Risiko zunächst trägt.

Wir haben folgende Gesellschaftsstruktur: Produzent GmbH, Auftraggeber GmbH und Verkäufer GmbH, welche Gesellschaft muss die Konformitätserklärung machen?

Alle können Inverkehrbringer sein. Sie legen fest, wer der "Inverkehrbringer" ist (Inverkehrbringer: eine juristische Person, die die Produkte im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit auf dem EU-Markt bereitstellt.)

Wichtig ist, dass derjenige, der Produkte in Verkehr bringt auch alle Dokumente für 10 Jahre bereithalten muss. Also, wer hat die Fertigungs- und Prüfdokumente.

Für wie viele Produkte gelten die easyCE Angebote?

Unser Angebot gilt für die vereinbarten Produkte. Ob weitere, sehr ähnliche Produkte ohne zusätzliche Gefährdungen abgedeckt werden können, wird in der Risikobeurteilung ermittelt.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können weitere Produkte als „Serie“ bezeichnet werden. Das Angebot würde dann auch für diese Produkte gelten.

Mit welchen Programmen arbeiten Sie bei der Erstellung der CE-Konformitätserklärung? Könnten wir später die von Ihnen geleistete Arbeit in das Programm importieren, wenn wir auch eine Programmlizenz kaufen werden?

Sie müssen keine zusätzliche Softwarelizenz erwerben. Wir erstellen unsere Dokumente im bearbeitbaren DOCX-Format (MS Office) und stellen sie Ihnen in diesem Quellformat zur Verfügung.

Sie erwerben mit der Beauftragung an uns das „alleinige Verfügungsrecht“ an den Daten. Wir übergeben, wenn gewünscht, alle erstellten Dokumente.

Können Sie kurz erklären, wie der Prozess der Risikobeurteilung funktionieren würde? Was würden Sie von uns brauchen?

Im Zuge der Risikobeurteilung werden am jeweiligen Produkt alle zu erwartenden/möglichen Gefährdungen im Lebenszyklus des Produktes auf der Grundlage der Anforderungen aus den Richtlinien und Verordnungen und der zutreffenden, harmonisierten Europäischen Normen (die EN), ermittelt.

Anschließend bewerten wir das mögliche Schadensausmaß und die Eintrittswahrscheinlichkeit. Im nächsten Schritt müssen gegebenenfalls risikomindernde Maßnahmen getroffen werden. Diese können gegebenenfalls bis hin zu konstruktiven Änderungen am Produkt führen, so dass ein „akzeptables Maß“ an Restrisiko erreicht wird.

Übernimmt easyCE die Haftung für die CE-Konformität? Wer nimmt die CE-Konformität ab? Wird es an eine Prüfstelle geschickt?

1. Wir unterstützen den Hersteller bzw. den Inverkehrbringer bei den Maßnahmen zur „Bereitstellung von sicheren Produkten auf dem Europäischen Markt“, als „Erfüllungsgehilfe“ nach § 278 BGB.

2. Die Konformität, also die Übereinstimmung des Produktes mit den für das Produkt geltenden, Anforderungen aus EG-Richtlinien, Normen und nationalen Gesetzen (z.B. ProdSichG) usw. kann nur der Hersteller oder der Bevollmächtigte Vertreter des Herstellers, im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, erklären.

3. Eine unabhängige Prüfstelle muss nicht eingeschaltet werden, weil für die Konformität der Hersteller zuständig und verantwortlich ist. Nur wenn eine Richtlinie eine EG-Prüfbescheinigung fordert, muss ein „Notified Body“ mit der Konformitätsprüfung beauftragt werden. Diese Prüfstelle erstellt dann eine EG-Prüfbescheinigung. Die wiederum ist aber keine Konformitätserklärung. Die Konformitätserklärung kann nur der Hersteller ausstellen, siehe Pkt. 2.

4. Das Ergebnis der gesamten Konformitätsbewertung, das heißt die erstellten Dokumente müssen 10 Jahre aufbewahrt werden und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Mit dem Produkt müssen Sie die Konformitätserklärung und eine Gebrauchsanweisung mitliefern. Die restlichen Dokumente verbleiben bei Ihnen im Hause.

CE-Kennzeichnung in 3 einfachen Schritten erhalten

Schritt 1

Expertenmeinung anfragen

Klären Sie im kostenfreien Erstgespräch, welche Anforderungen für die CE-Kennzeichnung Ihres Produkts gelten. Beschreiben Sie uns dazu Ihr Produkt und den geplanten Einsatz.

Schritt 2

Angebot erhalten

Ist Ihr Produkt CE-kennzeichnungspflichtig, erstellen wir ein Angebot für die CE-Kennzeichnung und die erforderlichen Begleitmaßnahmen. Die notwendigen Schritte erläutern wir Ihnen gerne im Gespräch.

Schritt 3

Umsetzung starten

Nach Ihrer Beauftragung übernimmt Ihr persönlicher CE-Experte die vereinbarten Aufgaben und begleitet Sie durch den gesamten Prozess. Auch nach erfolgreicher CE-Kennzeichnung steht Ihnen Ihr Experte zur Seite.

Fragen Sie Unterstützung durch easyCE unverbindlich an

+49 7248 4524700

Wir sind Experten für Produktsicherheit und Konformität

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Willy Lebherz - Gründer und Geschäftsführer von easyCE

  • Experte für Produktsicherheit und Konformität seit 1995
  • Träger der "Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland", verliehen 1983 vom damaligen Bundespräsident Carl Carstens
  • Meister der Mess- und Regeltechnik
  • Hauptmann a.D. Projektoffizier technische Logistik im Materialamt des Heeres und Chef Fernmeldeinstandsetzungskompanie

easyCE ist ein digitales, dynamisches Ingenieurbüro mit Fokus auf Produktsicherheit und Produktkonformität. Wir unterstützen Hersteller, Betreiber und Händler dabei, sichere Produkte zu entwickeln und die geltenden Konformitätsanforderungen zu erfüllen. Wir sind ein "Full-Service Provider" und nehmen Ihnen den gesamten Konformitätsbewertungsprozess ab, wenn Sie das wünschen. Wir erstellen Risikobeurteilungen, recherchieren die anwendbaren Normen, analysieren Ihre Produkte und erarbeiten passende Sicherheitsvorkehrungen sowie benutzerfreundliche technische Dokumentation. Erforderliche Prüfungen und weitere Begleitmaßnahmen koordinieren wir für Sie. easyCE wurde im süddeutschen Raum gegründet, ist heute aber global aktiv.

Wir kennen die Besonderheiten, die Sie bei der CE-Kennzeichnung Ihres Produkts berücksichtigen müssen und helfen Ihnen gerne.