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Pflichten des Herstellers zur CE-Kennzeichnung von Bauprodukten

Als Hersteller von Bauprodukten ist es empfehlenswert, bereits im Vorfeld bestimmte Pflichten im Zusammenhang mit der CE-Kennzeichnung zu beachten. Dazu gehört die Erstellung einer Leistungserklärung gemäß den EU-Vorschriften und die Anbringung der CE-Kennzeichnung am Produkt als Zeichen der Konformität mit den geltenden Normen. Ohne eine Leistungserklärung ist die Anbringung von CE-Kennzeichnungen nicht zulässig. Zusätzlich sollten die technischen Unterlagen und die Leistungserklärung für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Um die Produktqualität sicherzustellen, sollten geeignete Verfahren eingeführt werden, um die erklärte Leistung bei Serienfertigung kontinuierlich zu überprüfen. Dies beinhaltet Stichprobenprüfungen und die Dokumentation von Beschwerden und Produktrückrufen. Darüber hinaus ist es ratsam, dass die Bauprodukte eine Identifizierungsmarke tragen und Informationen zur Herstelleridentität sowie Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen enthalten. Im Falle von Nichtkonformität sollten sofortige Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, und die nationalen Behörden sollten umgehend informiert werden.

Die Experten von easyCE helfen Ihnen gerne bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen zur Konformitätsbewertung, einschließlich Produktanalyse, Risikobeurteilung und abschließender Leistungserklärung. Zudem überprüfen wir Ihre Gebrauchsanleitung auf Konformität oder erstellen eine konforme Gebrauchsanleitung für Ihr Bauprodukt.

Sichere Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten

Als Anwender und Nutzer von CE-gekennzeichneten Produkten raten wir, die Bauprodukte ausschließlich gemäß den Herstellerangaben zu verwenden. Eigenmächtige Änderungen oder Manipulationen sollten vermieden werden, da sie nicht nur die Konformität des Produkts erlöschen lassen, sondern auch die Sicherheit von Personen, Eigentum und Umgebung gefährden können. Die vorgesehene Verwendung gemäß den Angaben des Herstellers in der Gebrauchsanweisung einzuhalten, ist entscheidend, um das Produkt nicht bestimmungswidrig zu verwenden. Abweichungen von diesen Anweisungen können das Risiko von Unfällen oder Verletzungen erheblich erhöhen und die Wirksamkeit der eingebauten Sicherheitsmaßnahmen beeinträchtigen. Sollten spezifische Anpassungen erforderlich sein, ist es unerlässlich, dass diese ausschließlich von qualifizierten Fachleuten gemäß den Richtlinien des Herstellers durchgeführt werden.

Die Experten von easyCE stehen Ihnen bei allen Fragen zur Konformität zur Verfügung. Zweifeln Sie die CE-Konformität einer erworbenen oder zu erwerbenden Bauprodukts an? easyCE überprüft für Sie gerne die CE-Dokumentation.

Verantwortung des Exporteurs für die CE-Kennzeichnung

Als Exporteur von Bauprodukten in EU-Mitgliedsstaaten liegt es in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Ihre Produkte den geltenden CE-Kennzeichnungsanforderungen entsprechen. Von großer Wichtigkeit ist es daher, sicherzustellen, dass Ihre Produkte vor dem Export ordnungsgemäß mit der CE-Kennzeichnung versehen sind. Diese Kennzeichnung stellt einen wesentlichen Bestandteil der Konformität mit den EU-Vorschriften und Normen dar und dient als Bestätigung dafür. Durch die ordnungsgemäße Kennzeichnung können potenzielle Probleme vermieden und das reibungslose Einhalten der Vorschriften sichergestellt werden. Ein Exporteur kann als Hersteller angesehen werden, wenn er ein Bauprodukt unter seinem Namen oder seiner Marke exportiert oder es in einer Weise verändert, die die Konformität beeinträchtigen könnte. In einem solchen Fall unterliegt der Exporteur den gleichen Pflichten wie ein Hersteller gemäß den einschlägigen CE-Verordnungen.

Die Experten von easyCE unterstützen Sie dabei, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen und Kennzeichnungen vollständig und korrekt vorbereitet sind. Dazu gehört insbesondere die Erstellung einer Leistungserklärung, in der die wesentlichen Merkmale Ihrer Produkte erklärt werden und Ihre Konformität mit den EU-Standards bestätigt wird.

Verantwortung des Importeurs für die CE-Kennzeichnung

Die Pflichten eines Importeurs im Rahmen der CE-Kennzeichnung umfassen die Sicherstellung, dass alle von ihm in der EU vertriebenen Bauprodukte den geltenden Anforderungen entsprechen. Dazu gehört die Überprüfung, dass der Hersteller die erforderlichen Leistungsbewertungen durchführt und die technische Dokumentation sowie die Leistungserklärung erstellt. Der Importeur trägt auch die Verantwortung dafür, dass die Produkte ordnungsgemäß gekennzeichnet sind und sämtliche erforderlichen Unterlagen beigefügt sind. Ein Importeur wird als Hersteller angesehen, wenn er ein Bauprodukt unter seinem Namen oder seiner Marke in Verkehr bringt oder es so verändert, dass die Konformität beeinträchtigt werden könnte. In diesem Fall unterliegt er den gleichen Pflichten wie ein Hersteller gemäß den einschlägigen CE-Verordnungen.

Die Experten von easyCE helfen Ihnen gerne bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen zur Konformitätsbewertung, einschließlich Produktanalyse, Risikobeurteilung und abschließender Leistungserklärung. Zudem überprüfen wir Ihre Gebrauchsanleitung auf Konformität oder erstellen eine konforme Gebrauchsanleitung für Ihr Bauprodukt.

Als Hersteller sind Sie in vielfältiger Art und Weise vom Thema CE betroffen.

  • Sie stellen CE-kennzeichnungspflichtige Produkte her.
  • Sie nutzen für die Produktion CE-kennzeichnungspflichtige Maschinen und Betriebsmittel.
  • Sie kaufen CE-kennzeichnungspflichtige Bauteile ein, die in Ihren Produkten aufgehen.

easyCE unterstützt Sie in allen drei Aktionsbereichen mit Ende-zuEnde Unterstützung. In Recherche von Richtlinien, Verordnungen und Normen. Ebenso wie der Erstellung der Produktanalyse, Risikobeurteilung, möglichen Messungen von Testlaboren, Kommunikation mit benannten Stellen etc.

Als Hersteller sind Sie in vielfältiger Art und Weise vom Thema CE betroffen.

  • Sie stellen CE-kennzeichnungspflichtige Produkte her.
  • Sie nutzen für die Produktion CE-kennzeichnungspflichtige Maschinen und Betriebsmittel.
  • Sie kaufen CE-kennzeichnungspflichtige Bauteile ein, die in Ihren Produkten aufgehen.

easyCE unterstützt Sie in allen drei Aktionsbereichen mit Ende-zuEnde Unterstützung. In Recherche von Richtlinien, Verordnungen und Normen. Ebenso wie der Erstellung der Produktanalyse, Risikobeurteilung, möglichen Messungen von Testlaboren, Kommunikation mit benannten Stellen etc.

Als Hersteller sind Sie in vielfältiger Art und Weise vom Thema CE betroffen.

  • Sie stellen CE-kennzeichnungspflichtige Produkte her.
  • Sie nutzen für die Produktion CE-kennzeichnungspflichtige Maschinen und Betriebsmittel.
  • Sie kaufen CE-kennzeichnungspflichtige Bauteile ein, die in Ihren Produkten aufgehen.

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Als Hersteller sind Sie in vielfältiger Art und Weise vom Thema CE betroffen.

  • Sie stellen CE-kennzeichnungspflichtige Produkte her.
  • Sie nutzen für die Produktion CE-kennzeichnungspflichtige Maschinen und Betriebsmittel.
  • Sie kaufen CE-kennzeichnungspflichtige Bauteile ein, die in Ihren Produkten aufgehen.

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  • Sie nutzen für die Produktion CE-kennzeichnungspflichtige Maschinen und Betriebsmittel.
  • Sie kaufen CE-kennzeichnungspflichtige Bauteile ein, die in Ihren Produkten aufgehen.

easyCE unterstützt Sie in allen drei Aktionsbereichen mit Ende-zuEnde Unterstützung. In Recherche von Richtlinien, Verordnungen und Normen. Ebenso wie der Erstellung der Produktanalyse, Risikobeurteilung, möglichen Messungen von Testlaboren, Kommunikation mit benannten Stellen etc.

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Die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten ist inder BauprodukteVO geregelt und muss besonders berücksichtigen, dass die Bauproduke die Anforderungen an Brandschutz und Schutz der Gesundheit von Lebenwesen und Schutz der Umwelt gewährleisten. Gleichzeitig dürfen Bauprodukte nicht den Einsturz eines Bauwerkes verursachen und daher keine Verformungen in unzulässigem Umfang verursachen. Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie mehr!

Besonderheiten in der Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung von Bauprodukten

  • Bauprodukte sind Produkte zum dauerhaften Einsatz in Bauwerken des Hoch- und Tiefbaus.
  • Hierzu zählen: Baustoffe und Bauteile, Anlagen und Einrichtungen und ihre Teile für Heizung, Klima, Lüftung, sanitäre Zwecke, elektrische Versorgung, Lagerung umweltgefährdender Stoffe sowie vorgefertigte Bauwerke, die als solche auf den Markt kommen, wie z.B. Fertighäuser, Fertiggaragen und Silos.
  • Produkte dürfen keinen Einsturz des Bauwerkes, größere Verformungen in unzulässigem Umfang oder die Beschädigung anderer Teile verursachen. Weiter sind Anforderungen an den Brandschutz, Schutz der Gesundheit und der Umwelt zu beachten.

REFERENZPROJEKTE

CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung von Markisen aller Art.

CE-Kennzeichnung für Markisen aller Art.

easyCE unterstützt das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren (inkl. Risikobeurteilung) bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für Markisen, und Leistungserklärung für Bauprodukte. Zur Anwendung kam in diesem Fall neben der Maschinenrichtlinie auch die Bauproduktenverordnung (EU). Besonderer Fokus war auf Montagesicherheit in Verbindung mit den speziellen Anforderungen an diverse Befestigungsmöglichkeiten und Umweltbedingungen gerichtet.

Berücksichtigt u.a.: Verordnung (EU) Nr. 305/2011 Anhang III, EN 1090-3, EN 13561:2015-08 etc.

Konformität von Anlagen zur Zugangskontrolle zum Einsatz in Industriebetrieben, Flughäfen und bei Grenzanlagen.

easyCE unterstützt das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren inkl. Risikobeurteilung bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für Anlagen zur Zugangskontrolle. Ein besonders Gefährdungspotential für Menschen während Ausnahmebedingungen (z.b. Chaos- & Paniksituationen) war während des Konformitätsbewertungsverfahren zu beachten.

Berücksichtigt u.a.: 2006/42/EG, 2006/95/EG, 2004/108/EG, 2001/95/EG, DIN 18650-1 und -2

CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung von Anlagen zur Zugangskontrolle zum Einsatz in Industriebetrieben, Flughäfen und bei Grenzanlagen
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung von Markisen und Pergolen aller Art.

CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung von Markisen und Pergolen aller Art.

easyCE unterstützt das gesamt Konformitätsbewertungsverfahren nach Maschinenrichtlinie und nach Bauproduktenverordnung bis zur unterschriftsreifen, Konformitätserklärung für Markisen, und Leistungserklärung für Bauprodukte. Ein besonderer Fokus wurde auf die Montagesicherheit gelegt, in Verbindung mit den speziellen Anforderungen an diverse Befestigungsmöglichkeiten, und widrige Umweltbedingungen.

Berücksichtigt u.a.: Verordnung (EU) Nr. 305/2011 Anhang III, EN 1090-3, EN 13561:2015-08 etc.

Konformität eines Querungsstegs für die Nutzung als schwimmende Plattform im Naturfreibad:

Die konstruktive Ausführung des Querungsstegs als schwimmende Struktur gewährleistet automatische Anpassungen an unterschiedliche Wasserstände. Der Steg ist für das Begehen entlang seiner Oberfläche sowie das Durchtauchen unterhalb konzipiert. Die umfassende Unterstützung durch easyCE erstreckt sich über das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren, einschließlich der Risikobeurteilung, bis zur finalen Konformitätserklärung für den Querungssteg. Besondere Aufmerksamkeit wurde der Evakuierungsmöglichkeit von einem Ufer zum gegenüberliegenden Ufer gewidmet. Dabei wurden Gefahrenbereiche identifiziert, mögliche Sicherheitslücken ermittelt und Haftungsfragen abschließend geklärt.

Berücksichtigt u.a.: Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011, EN 1091, EN 14504

CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung für schwimmenden Querungssteg
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung für Erdungsfestpunkt

Konformitätsbewertung für Erdungsfestpunkt im schalungsbündigen Wandeinbau mit Blitzschutzanschluss:

Ein Erdungsfestpunkt für Gebäudeabdichtungen fungiert als Anschlusspunkt für externe Blitzschutzsysteme (LPS) und wird gemäß den Bestimmungen der Bauproduktenverordnung als Bauprodukt klassifiziert. Im Falle von durch das Gebäude eingeleitetem Strom, beispielsweise durch einen Blitz, leitet der Erdungsfestpunkt diesen über den Ringleiter ab. Neben der umfangreichen Konformitätsbewertung weist easyCE insbesondere auf wesentliche Merkmale, wie die Kurzschlussprüfung und den Nachweis für die Verwendung als Anschluss für das LPS, hin.

Berücksichtigt u.a.: Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011, EN IEC 62561-1, EN IEC 62561-5

Konformitätsbewertung für Gipsplattenschrauben jeglicher Art:

Gipsplattenschrauben in verschiedenen Ausführungen dienen zur Befestigung von Gipsfaser- oder Gipskartonplatten an Holzunterkonstruktionen. Die unterschiedlichen Ausführungen, ob mit Grob- oder Feingewinde, optional mit oder ohne Bohrspitzen, wurden durch easyCE gründlich auf ihre Konformität gemäß geltenden Normen geprüft. Während dieser Überprüfung wurden dem Hersteller die verschiedenen mechanischen Verhaltensweisen, die gemäß den festgelegten Normen nachzuweisen sind, mitgeteilt. Darüber hinaus bietet easyCE professionelle Beratung in Bezug auf Beschriftung, Schraubenbeschreibung und Verpackungsgestaltung, um eine angemessene CE-Kennzeichnung zu gewährleisten.

Berücksichtigt u.a.: Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011, EN 14566

CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung für Gipsplattenschrauben
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung für Paneel zur Wandbekleidung

Konformitätsbewertung für Produktserien von dekorativen Wandbekleidungen:

Wandbekleidungen bieten dekorative Lösungen zur Verschönerung von Innenwänden, mit einer breiten Auswahl an Folienvarianten und Profilformen aus verschiedenen Materialien. Die Konformitätsbewertung von easyCE deckt den gesamten Prozess von Einzelprodukten bis zur kompletten Serie ab. Zusätzlich weist easyCE zusätzlich auf zu berücksichtigende Merkmale Etikett- und Verpackungsgestaltung, Brandverhalten und Formaldehydabgabe.

Berücksichtigt u.a.: Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011, EN 15102, EN 13986, EN 13245

Weitere Referenzen für Bauprodukte:
Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Ü-Zeichen und CE-Zeichen?

Das CE-Zeichen auf einem Bauprodukt kennzeichnet ein Produkt das im Einklang mit der Bauprodukte-Verordnung und anderen europäischen Vorgaben ist und somit im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden darf.

Das Ü-Zeichen kennzeichnet ein Bauprodukt welches in Deutschland geltenden, zusätzlichen Anforderungen entspricht und somit in Deutschland verbaut werden darf. Es ist jedoch absehbar bis das Ü-Zeichen verschwinden wird da, der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2014 den deutschen Gesetzgeber dazu aufgefordert hat die Anforderungen anzugleichen.

Wie erhalte ich als Hersteller (bzw. Inverkehrbringer) das CE-Kennzeichen für mein Bauprodukt?

Sie bringen das CE-Kennzeichen auf Ihrem Bauprodukt an, nachdem Sie geprüft und sichergestellt haben, dass Ihr Produkt im Einklang mit allen europäischen Anforderungen ist welche für Ihr Produkt gelten (insbesondere die BauprodukteVO EU 305/2011).

Hierzu müssen Sie im ersten Schritt die einschlägigen Richtlinien, Verordnungen und Normen identifizieren und im nächsten Schritt die Anforderungen hieraus ableiten. Anschließend prüfen Sie die Beschaffenheit Ihres Produktes gegen diese Anforderungen. easyCE kann Ihnen hierbei helfen.

Wie bekomme ich eine Leistungserklärung für mein Bauprodukt?

Nachdem sie das Konformitätsbewertungsverfahren für Ihr Bauprodukt durchgeführt haben und so sichergestellt haben, dass Ihr Produkt im Einklang mit allen einschlägigen europäischen Anforderungen können Sie die Leistungserklärung ausstellen.

Mit der Leistungserklärung übernehmen Sie als Hersteller bzw. Inverkehrbringer die Verantwortung für die erklärte Leistung. easyCE hilft Ihnen gerne dabei die Leistungserklärung sicher und entsprechend der geltenden Regeln zu gestalten.

Wo kann ich die Anforderungen an Bauprodukte nachschlagen?

Im ersten Schritt sollten Sie die Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011 studieren um die Grundlegenden Anforderungen zu verstehen.

Anschließend sollten Sie die Normen recherchieren, die für Ihr Bauprodukt gelten. Dies ist meist zeitaufwändig und teuer, da Normen nicht frei verfügbar sind sondern gekauft werden müssen. Die easyCE Experten kennen sich in der Normenlandschaft sehr gut aus und können Ihnen hierbei behilflich sein um Ihre Kosten im Rahmen zu halten.

Was ist eine Leistungserklärung?

Die Leistungserklärung ist für die CE-Kennzeichnung des Bauproduktes ein verpflichtendes Dokument, um umfassende Informationen über die Leistungseigenschaften gemäß europäischen Normen bereitzustellen.

Sie signalisiert die Konformität des Bauprodukts und ermöglicht eine transparente Bewertung für Endverbraucher und Baufachleute.Mit easyCE erhalten Sie kundenspezifische Leistungserklärungen für Ihr individuelles Bauprodukt. Unkompliziert, präzise und auf Ihre Anforderungen zugeschnitten – wir machen CE-Kennzeichnung einfach!

Welche Rolle spielt der Hersteller bei der Sicherstellung der Bauproduktenkonformität, und wie unterstützt EasyCE ihn dabei, sowohl gesetzliche Standards als auch Leistungsfähigkeit, Risikominderung und Qualitätsanforderungen zu gewährleisten?

Die Rolle des Herstellers ist von zentraler Bedeutung für die Gewährleistung der Konformität von Bauprodukten mit den Vorschriften der Bauproduktenverordnung (BauPVO). Der Hersteller trägt die Verantwortung für die Leistungsfähigkeit seiner Produkte.

In diesem anspruchsvollen Prozess agiert easyCE als zuverlässiger Berater, der nicht nur umfassende Hilfe bei der Erstellung der Leistungserklärung bietet, sondern auch eine eingehende Produktanalyse durchführt. Hierbei werden potenzielle Risiken identifiziert, eine detaillierte Risikobeurteilung vorgenommen und konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um etwaige Risiken zu mindern. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz ermöglicht EasyCE Herstellern nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Standards, sondern unterstützt auch, dass ihre Bauprodukte den erforderlichen Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen entsprechen.

Was sind wesentliche Merkmale bei CE für Bauprodukte?

Wesentliche Merkmale sind die charakteristischen Eigenschaften oder Qualitäten, die für ein bestimmtes Produkt, System oder einen Prozess entscheidend sind. Diese Merkmale definieren die grundlegenden Aspekte, die die Funktion, Leistung oder Sicherheit eines Produkts ausmachen.

In Bezug auf Bauprodukte und die Bauproduktenverordnung (BauPVO) können wesentliche Merkmale beispielsweise spezifische Leistungsparameter, Sicherheitsanforderungen oder Normen umfassen, die für die Konformität und die CE-Kennzeichnung entscheidend sind. easyCE unterstützt Hersteller dabei, diese wesentlichen Merkmale zu identifizieren und sicherzustellen, dass ihre Produkte diesen Anforderungen gerecht werden.

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