easyCE unterstützt das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren (inkl. Risikobeurteilung) bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für Markisen, und Leistungserklärung für Bauprodukte. Zur Anwendung kam in diesem Fall neben der Maschinenrichtlinie auch die Bauproduktenverordnung (EU). Besonderer Fokus war auf Montagesicherheit in Verbindung mit den speziellen Anforderungen an diverse Befestigungsmöglichkeiten und Umweltbedingungen gerichtet.
Berücksichtigt u.a.: Verordnung (EU) Nr. 305/2011 Anhang III, EN 1090-3, EN 13561:2015-08 etc.
easyCE unterstützt das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren inkl. Risikobeurteilung bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für Anlagen zur Zugangskontrolle. Ein besonders Gefährdungspotential für Menschen während Ausnahmebedingungen (z.b. Chaos- & Paniksituationen) war während des Konformitätsbewertungsverfahren zu beachten.
Berücksichtigt u.a.: 2006/42/EG, 2006/95/EG, 2004/108/EG, 2001/95/EG, DIN 18650-1 und -2
easyCE unterstützt das gesamt Konformitätsbewertungsverfahren nach Maschinenrichtlinie und nach Bauproduktenverordnung bis zur unterschriftsreifen, Konformitätserklärung für Markisen, und Leistungserklärung für Bauprodukte. Ein besonderer Fokus wurde auf die Montagesicherheit gelegt, in Verbindung mit den speziellen Anforderungen an diverse Befestigungsmöglichkeiten, und widrige Umweltbedingungen.
Berücksichtigt u.a.: Verordnung (EU) Nr. 305/2011 Anhang III, EN 1090-3, EN 13561:2015-08 etc.
Die konstruktive Ausführung des Querungsstegs als schwimmende Struktur gewährleistet automatische Anpassungen an unterschiedliche Wasserstände. Der Steg ist für das Begehen entlang seiner Oberfläche sowie das Durchtauchen unterhalb konzipiert. Die umfassende Unterstützung durch easyCE erstreckt sich über das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren, einschließlich der Risikobeurteilung, bis zur finalen Konformitätserklärung für den Querungssteg. Besondere Aufmerksamkeit wurde der Evakuierungsmöglichkeit von einem Ufer zum gegenüberliegenden Ufer gewidmet. Dabei wurden Gefahrenbereiche identifiziert, mögliche Sicherheitslücken ermittelt und Haftungsfragen abschließend geklärt.
Berücksichtigt u.a.: Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011, EN 1091, EN 14504
Ein Erdungsfestpunkt für Gebäudeabdichtungen fungiert als Anschlusspunkt für externe Blitzschutzsysteme (LPS) und wird gemäß den Bestimmungen der Bauproduktenverordnung als Bauprodukt klassifiziert. Im Falle von durch das Gebäude eingeleitetem Strom, beispielsweise durch einen Blitz, leitet der Erdungsfestpunkt diesen über den Ringleiter ab. Neben der umfangreichen Konformitätsbewertung weist easyCE insbesondere auf wesentliche Merkmale, wie die Kurzschlussprüfung und den Nachweis für die Verwendung als Anschluss für das LPS, hin.
Berücksichtigt u.a.: Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011, EN IEC 62561-1, EN IEC 62561-5
Gipsplattenschrauben in verschiedenen Ausführungen dienen zur Befestigung von Gipsfaser- oder Gipskartonplatten an Holzunterkonstruktionen. Die unterschiedlichen Ausführungen, ob mit Grob- oder Feingewinde, optional mit oder ohne Bohrspitzen, wurden durch easyCE gründlich auf ihre Konformität gemäß geltenden Normen geprüft. Während dieser Überprüfung wurden dem Hersteller die verschiedenen mechanischen Verhaltensweisen, die gemäß den festgelegten Normen nachzuweisen sind, mitgeteilt. Darüber hinaus bietet easyCE professionelle Beratung in Bezug auf Beschriftung, Schraubenbeschreibung und Verpackungsgestaltung, um eine angemessene CE-Kennzeichnung zu gewährleisten.
Berücksichtigt u.a.: Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011, EN 14566
Wandbekleidungen bieten dekorative Lösungen zur Verschönerung von Innenwänden, mit einer breiten Auswahl an Folienvarianten und Profilformen aus verschiedenen Materialien. Die Konformitätsbewertung von easyCE deckt den gesamten Prozess von Einzelprodukten bis zur kompletten Serie ab. Zusätzlich weist easyCE zusätzlich auf zu berücksichtigende Merkmale Etikett- und Verpackungsgestaltung, Brandverhalten und Formaldehydabgabe.
Berücksichtigt u.a.: Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011, EN 15102, EN 13986, EN 13245
Das CE-Zeichen auf einem Bauprodukt kennzeichnet ein Produkt das im Einklang mit der Bauprodukte-Verordnung und anderen europäischen Vorgaben ist und somit im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden darf.
Sie bringen das CE-Kennzeichen auf Ihrem Bauprodukt an, nachdem Sie geprüft und sichergestellt haben, dass Ihr Produkt im Einklang mit allen europäischen Anforderungen ist welche für Ihr Produkt gelten (insbesondere die BauprodukteVO EU 305/2011).
Nachdem sie das Konformitätsbewertungsverfahren für Ihr Bauprodukt durchgeführt haben und so sichergestellt haben, dass Ihr Produkt im Einklang mit allen einschlägigen europäischen Anforderungen können Sie die Leistungserklärung ausstellen.
Im ersten Schritt sollten Sie die Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011 studieren um die Grundlegenden Anforderungen zu verstehen.
Die Leistungserklärung ist für die CE-Kennzeichnung des Bauproduktes ein verpflichtendes Dokument, um umfassende Informationen über die Leistungseigenschaften gemäß europäischen Normen bereitzustellen.
Die Rolle des Herstellers ist von zentraler Bedeutung für die Gewährleistung der Konformität von Bauprodukten mit den Vorschriften der Bauproduktenverordnung (BauPVO). Der Hersteller trägt die Verantwortung für die Leistungsfähigkeit seiner Produkte.
Wesentliche Merkmale sind die charakteristischen Eigenschaften oder Qualitäten, die für ein bestimmtes Produkt, System oder einen Prozess entscheidend sind. Diese Merkmale definieren die grundlegenden Aspekte, die die Funktion, Leistung oder Sicherheit eines Produkts ausmachen.