Sie gewährleisten, dass Ihre Produkte nach den geltenden Vorschriften entworfen und hergestellt werden. Dazu erstellen Sie die notwendigen technischen Unterlagen und führen das Konformitätsbewertungsverfahren durch. Nach erfolgreicher Prüfung stellen Sie die EG-Konformitätserklärung aus und bringen die CE-Kennzeichnung an. Wir von easyCE stehen Ihnen als Partner zur Seite, um alle gesetzlichen Anforderungen effizient und zuverlässig zu erfüllen.
Weiterhin bewahren Sie alle relevanten Dokumente zehn Jahre lang auf und sorgen durch kontinuierliche Prüfungen für die Konformität Ihrer Produktion. Ihre Spielzeuge sind stets mit einer Identifikationsnummer und Ihren Kontaktinformationen versehen.Bevor Sie ein Spielzeug in Verkehr bringen, stellen Sie sicher, dass der Hersteller das Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat und die erforderlichen technischen Unterlagen sowie die Konformitätskennzeichnung vorliegen. Sie sorgen dafür, dass Ihr Name und Ihre Kontaktinformationen auf dem Spielzeug oder der Verpackung angegeben und Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen in verständlicher Sprache beigefügt sind. Vertrauen Sie auf easyCE, um Sielzeug sicher und konform auf den europäischen Markt zu bringen.
Während der Lagerung und des Transports achten Sie darauf, dass die Spielzeuge ihre Konformität behalten. Bei festgestellten Nichtkonformitäten ergreifen Sie umgehend Korrekturmaßnahmen und informieren die zuständigen Behörden. Sie führen gegebenenfalls Stichproben und ein Beschwerderegister, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.Bevor Sie ein Spielzeug auf dem Markt bereitstellen, überprüfen Sie, ob es die erforderliche Konformitätskennzeichnung trägt und die notwendigen Unterlagen sowie Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen in verständlicher Sprache beiliegen. Sie stellen sicher, dass der Hersteller und der Einführer ihre jeweiligen Anforderungen erfüllt haben. Wir von easyCE stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, um Ihre Verpflichtungen effizient und zuverlässig zu erfüllen.
Sollten Sie Zweifel an der Konformität eines Spielzeugs haben, bringen Sie es erst in Verkehr, wenn alle Anforderungen erfüllt sind. Bei Gefahren informieren Sie umgehend den Hersteller, den Einführer und die Marktüberwachungsbehörden.Als Hersteller sind Sie in vielfältiger Art und Weise vom Thema CE betroffen.
easyCE unterstützt Sie in allen drei Aktionsbereichen mit Ende-zuEnde Unterstützung. In Recherche von Richtlinien, Verordnungen und Normen. Ebenso wie der Erstellung der Produktanalyse, Risikobeurteilung, möglichen Messungen von Testlaboren, Kommunikation mit benannten Stellen etc.
Als Hersteller sind Sie in vielfältiger Art und Weise vom Thema CE betroffen.
easyCE unterstützt Sie in allen drei Aktionsbereichen mit Ende-zuEnde Unterstützung. In Recherche von Richtlinien, Verordnungen und Normen. Ebenso wie der Erstellung der Produktanalyse, Risikobeurteilung, möglichen Messungen von Testlaboren, Kommunikation mit benannten Stellen etc.
Als Hersteller sind Sie in vielfältiger Art und Weise vom Thema CE betroffen.
easyCE unterstützt Sie in allen drei Aktionsbereichen mit Ende-zuEnde Unterstützung. In Recherche von Richtlinien, Verordnungen und Normen. Ebenso wie der Erstellung der Produktanalyse, Risikobeurteilung, möglichen Messungen von Testlaboren, Kommunikation mit benannten Stellen etc.
Als Hersteller sind Sie in vielfältiger Art und Weise vom Thema CE betroffen.
easyCE unterstützt Sie in allen drei Aktionsbereichen mit Ende-zuEnde Unterstützung. In Recherche von Richtlinien, Verordnungen und Normen. Ebenso wie der Erstellung der Produktanalyse, Risikobeurteilung, möglichen Messungen von Testlaboren, Kommunikation mit benannten Stellen etc.
Als Hersteller sind Sie in vielfältiger Art und Weise vom Thema CE betroffen.
easyCE unterstützt Sie in allen drei Aktionsbereichen mit Ende-zuEnde Unterstützung. In Recherche von Richtlinien, Verordnungen und Normen. Ebenso wie der Erstellung der Produktanalyse, Risikobeurteilung, möglichen Messungen von Testlaboren, Kommunikation mit benannten Stellen etc.
Als Hersteller sind Sie in vielfältiger Art und Weise vom Thema CE betroffen.
easyCE unterstützt Sie in allen drei Aktionsbereichen mit Ende-zuEnde Unterstützung. In Recherche von Richtlinien, Verordnungen und Normen. Ebenso wie der Erstellung der Produktanalyse, Risikobeurteilung, möglichen Messungen von Testlaboren, Kommunikation mit benannten Stellen etc.
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79% nicht beauftragter Anfragen empfehlen easyCE trotzdem weiter und
bewerten easyCE als zuverlässig, verständlich und mit hoher Qualität
easyCE unterstützt das Konformitätsbewertungsverfahren und die Anfertigung einer Bedienungsanleitung für eine smarte Trinkflasche zum Aufbewahren und Trinken von flüssigen Lebensmitteln. Darüber hinaus kommuniziert die Trinkflasche als mobiles Gerät mit dem passenden Wasserspender.
easyCE unterstützt das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren inkl. Risikobeurteilung für ein Leuchtschild welches eingesetzt wird als beleuchteter Hinweis im Schriftzug in Garagen und anderen Plätzen, bei welchen mit einem beleuchtetem Hinweis Informationen dargestellt werden.
Berücksichtigt: 2014/30/EU und verschiedene harmonisierte Normen (z.B. EN 60335-1: 21012-10, EN 60529: 2001-02)
easyCE unterstützt das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren inklusive Betriebsanleitung für einen intelligenten Wasserspender zum Gebrauch in private und öffentlichen Räumen. Besonders zu berücksichtigen war während des Konformitätsbewertungsverfahrens der große Funktionsumfang des Gerätes inklusive kühlen und kochen des Leitungswassers, filtern und reinigen und besprudeln.
Berücksichtigt: Maschinen-RL, EMV-RL, RoHS-RL, WEE-RL, Niederspannungs-RL, Vielzahl harmonisierter Normen (z.B. DIN EN 894-1, DIN EN ISO 11200, DIN EN ISO 11688-1)
Wenn ein Schmuckgegestand keine elektronischen Komponenten enthält wie zum Beispiel häufig bei Uhren der Fall und auch kein Spielzeug ist, dann kann und darf kein CE-Zeichen angebracht werden. Wir prüfen Ihr Produkt gerne und liefern Ihnen die Gewissheit.
Die Spielzeugrichtlinie sieht verschiedene Stoffe vor, die in Spielzeug nicht vorkommen dürfen oder nur bis zu gewissen Grenzwerten.
Nein, für normale Möbel, die nicht zur Verwendung von Kindern gedacht sind, ist keine CE-Kennzeichnung erforderlich. Falls es sich um Kindermöbel handelt müssen diese nach der Spielzeugrichtlinie beurteilt werden und sind CE-kennzeichnungspflichtig.