Wir verstehen Sie und helfen!

Hersteller von Fahrzeugaufbauten sind immer verantwortlich für die Erstellung und den Nachweis der CE-Kennzeichnung.

Herstellern raten wir, sich bereits im Vorfeld mit den geltenden Regularien auseinanderzusetzen. Berücksichtigen Sie schon bei der Entwicklung die Rahmenbedingungen und relevanten Anforderungen aus Richtlinien und Normen. Insbesondere sollten Sie während des Produktentstehungsprozesses die Anforderungen aus dem Anhang I der Maschinenrichtlinie beachten. Durch die Verwendung von harmonisierten Normen vermeiden Sie Mehraufwand und zusätzliche Anpassung zum Konformitätsnachweis. Achten Sie z.B. auf Lärmmessungen, auf Standfestigkeitsnachweise und die Betriebserlaubnis für den Straßenverkehr. Bedenken Sie außerdem, das je nach Land besondere Anforderungen hinsichtlich der Betriebserlaubnis bestehen können. Diese Themen stellen aus unserer Erfahrung häufig eine besondere Herausforderung dar. Stellen Sie einen schlanken und effizienten Nachweis der Konformität sicher, indem Sie nur CE-gekennzeichnete Komponenten verbauen. Bedenken Sie, dass eine korrekte Bedienungsanleitung in der jeweiligen Landessprache ein zentraler Bestandteil der Produktkonformität ist.

Die Experten von easyCE stehen Ihnen bei allen Fragen zur Konformität zur Verfügung und unterstützen Sie gerne.

Betreiber haben immer die CE-Nachweispflicht und in manchen Fällen zusätzlich die Verantwortung für die Erstellung der CE-Kennzeichnung.

Betreiber dürfen nur CE-gekennzeichnete Fahrzeugaufbauten verwenden , da Sie gegenüber ihren Mitarbeitern die Arbeit an konformen und sicheren Fahrzeugaufbauten gewährleisten müssen. Häufig muss außerdem eine Betriebserlaubnis für den Straßenverkehr vorliegen. Dies gilt auch für gebrauchte und alte Fahrzeugaufbauten. Betreibern raten wir daher, nur CE-gekennzeichnete Fahrzeugaufbauten zu kaufen oder beim Kauf die CE-Kennzeichnung durchzuführen. Betreiber werden dann selbst für die CE-Kennzeichnung verantwortlich, wenn Sie einzelne Elemente oder Fahrzeugaufbauten so miteinander kombinieren, dass eine wesentliche Veränderung am ursprünglichen Aufbau vorliegt. Auch wenn Betreiber Fahrzeugaufbauten zur Eigennutzung herstellen oder umbauen, obliegt ihnen die CE-Kennzeichnungspflicht.

Die Experten von easyCE stehen Ihnen bei allen Fragen zur Konformität zur Verfügung und unterstützen Sie gerne.

Exporteure tragen meist die Verantwortung für den Nachweis der CE-Kennzeichnung.

Exportieren Sie Fahrzeugaufbauten in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums und geht die Maschine erst nach der Einfuhr an Ihren Kunden über, so liegt die Verantwortung der CE-Kennzeichnung bei Ihnen. Wir raten Exporteuren, darauf vorbereitet zu sein, die Produktkonformität mit allen geltenden Regeln gegenüber Zoll- und anderen Marktaufsichtsbehörden nachweisen zu können. Aus Wettbewerbsgründen raten wir Exporteuren außerdem immer, die Verantwortung für CE-Kennzeichnung der exportierten Fahrzeugaufbauten zu übernehmen. Exportieren Sie eine Maschine in das Vereinigte Königreich, verhelfen wir Ihnen gerne auch zur UKCA-Konformität.

Die Experten von easyCE stehen Ihnen bei allen Fragen zur Konformität zur Verfügung und unterstützen Sie gerne.

Importeure haben mindestens die Verantwortung für den Nachweis der CE-Kennzeichnung.

Importieren Sie Fahrzeugaufbauten aus einem Drittland in ein Land des Europäischen Wirtschaftsraums, so müssen Sie nachweisen, dass die Fahrzeugaufbauten eine CE-Kennzeichnung tragen und konform zu allen geltenden Richtlinien und Normen sind. Gegenüber dem Zoll und anderen Aufsichtsbehörden müssen Sie dies nachweisen können, da andernfalls die Einfuhr auf Ihre Kosten gestoppt werden kann. Sie sollten daher vor der Einfuhr vom Hersteller alle notwendigen Unterlagen zu allen Produktkomponenten und die Nachweise der korrekten Konformitätsbewertung erhalten haben. Je nach vertraglicher Vereinbarung, kann auch der Importeur verantwortlich für die Erstellung der CE-Kennzeichnung sein. Bedenken Sie, dass auch eine korrekte Bedienungsanleitung in der jeweiligen Landessprache ein Teil der Produktkonformität ist.

Die Experten von easyCE stehen Ihnen bei allen Fragen zur Konformität zur Verfügung und unterstützen Sie gerne.

Als Hersteller sind Sie in vielfältiger Art und Weise vom Thema CE betroffen.

  • Sie stellen CE-kennzeichnungspflichtige Produkte her.
  • Sie nutzen für die Produktion CE-kennzeichnungspflichtige Maschinen und Betriebsmittel.
  • Sie kaufen CE-kennzeichnungspflichtige Bauteile ein, die in Ihren Produkten aufgehen.

easyCE unterstützt Sie in allen drei Aktionsbereichen mit Ende-zuEnde Unterstützung. In Recherche von Richtlinien, Verordnungen und Normen. Ebenso wie der Erstellung der Produktanalyse, Risikobeurteilung, möglichen Messungen von Testlaboren, Kommunikation mit benannten Stellen etc.

Als Hersteller sind Sie in vielfältiger Art und Weise vom Thema CE betroffen.

  • Sie stellen CE-kennzeichnungspflichtige Produkte her.
  • Sie nutzen für die Produktion CE-kennzeichnungspflichtige Maschinen und Betriebsmittel.
  • Sie kaufen CE-kennzeichnungspflichtige Bauteile ein, die in Ihren Produkten aufgehen.

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Als Hersteller sind Sie in vielfältiger Art und Weise vom Thema CE betroffen.

  • Sie stellen CE-kennzeichnungspflichtige Produkte her.
  • Sie nutzen für die Produktion CE-kennzeichnungspflichtige Maschinen und Betriebsmittel.
  • Sie kaufen CE-kennzeichnungspflichtige Bauteile ein, die in Ihren Produkten aufgehen.

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  • Sie stellen CE-kennzeichnungspflichtige Produkte her.
  • Sie nutzen für die Produktion CE-kennzeichnungspflichtige Maschinen und Betriebsmittel.
  • Sie kaufen CE-kennzeichnungspflichtige Bauteile ein, die in Ihren Produkten aufgehen.

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  • Sie kaufen CE-kennzeichnungspflichtige Bauteile ein, die in Ihren Produkten aufgehen.

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  • Sie stellen CE-kennzeichnungspflichtige Produkte her.
  • Sie nutzen für die Produktion CE-kennzeichnungspflichtige Maschinen und Betriebsmittel.
  • Sie kaufen CE-kennzeichnungspflichtige Bauteile ein, die in Ihren Produkten aufgehen.

easyCE unterstützt Sie in allen drei Aktionsbereichen mit Ende-zuEnde Unterstützung. In Recherche von Richtlinien, Verordnungen und Normen. Ebenso wie der Erstellung der Produktanalyse, Risikobeurteilung, möglichen Messungen von Testlaboren, Kommunikation mit benannten Stellen etc.

Die Zufriedenheit unserer Kunden ist unser höchstes Gut

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Zusätzlich zu Anforderungen aus Richtlinien und Verordnungen (häufig MaschRL) sind die Vorgaben der Straßenverkehrszulassungsordnung und zur allgemeinen Betriebserlaubnis zu erfüllen was bei der Konstruktion zu berücksichtigen ist. Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie mehr!

Besonderheiten in der Konformitätsbewertung un CE-Kennzeichnung von Fahrzeugaufbauten & -Testgeräten

Diese Besonderheiten müssen Sie beachten:

  • Zusätzlich zu Anforderungen aus den EG-Richtlinien und Verordnungen im Konformitätsbewertungsverfahren sind Vorgaben der Straßenverkehrszulassungsordnung und Vorgaben zur allgemeinen Betriebserlaubnis zwingendermaßen zu erfüllen und bei der Konstruktion zu berücksichtigen
  • Der Hersteller muss also zusätzlich auf verschiedenste Aspekte achten wie z.B. Gewicht auf Achsen, Anzahl an Achsen etc.
  • easyCE beobachtet außerdem, dass häufig zusätzliche Anforderungen aus der Gefahrguttransport-Verordnung zu berücksichtigen sind. Beispielsweise müssen bei Flüssigkeitstransportern für den Transport gefährlicher Flüssigkeiten Tanks unterteilt werden und Schwallbleche eingebaut werden.
REFERENZPROJEKTE

REFERENZPROJEKTE

CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung eines Fahrzeugsilos zum Transport von Schüttgütern.

CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung eines Fahrzeugsilos zum Transport von Schüttgütern.

easyCE unterstützt das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren inkl. Risikobeurteilung bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für ein liegend betriebenes Transportsilo für Schüttgüter aller Art. Es waren besondere Anforderungen an die Benutzersicherheit beim Entleeren des auf dem Transportfahrzeug aufgestellten Silos zu beachten.

Berücksichtigt u.a.: 2006/42/EG, 97/23/EG, 94/9/EG

CE-Kennzeichnung und Konformitätsbewertung für Kraftfahrzeug-Fahrroboter und RoHS-Betrachtung.

easyCE unterstützt das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren inkl. Risikobeurteilung und RoHS-Betrachtung, bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für Fahrroboter. Durch besondere Anforderungen an die Zuverlässigkeit waren spezielle Anforderungen während der Montage zu beachten.

Berücksichtigt u.a.: 2006/42/EG, 2014/30/EU, EN 349: 2008-09, EN 1037: 2008-11, EN ISO 12100: 2011-08, EN ISO 13849-1/2

CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung für Kraftfahrzeug-Fahrroboter und RoHS-Betrachtung.
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung von Traktoren-Anbauteile zur vielseitigen Verwendung in der Land- und Forstwirtschaft

CE-Konformitätsbewertung von Traktor-Anbauteilen in der Land- und Forstwirtschaft

easyCE unterstützt das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren inkl. Risikobeurteilung bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für Traktoren-Anbauteile. Die hohe Beweglichkeit des Produkts in und über Kopfhöhe bedingten besonders hohe Anforderungen an die Benutzersicherheit. easyCE betrachtete zur Datenaufnahme vor Ort die Lebensphasen 'Montage', 'Betrieb' und 'Wartung' an vergleichbaren Maschinen im Betrieb. Insgesamt war ein hohes Gefahrenpotential durch hochbewegliche, schwere und unhandliche Komponenten zu berücksichtigen.

Berücksichtigt u.a.: 2006/42/EG, 2014/30/EU, 2014/68/EU, DIN EN 12525, EN ISO 14982, DIN EN 16590-2

CE-Kennzeichnung für mobilen Steigförderer

Die CE-Kennzeichnung für den mobilen Steigförderer, ein Gerät zur effizienten Beförderung von Schüttgut, stellte eine spannende Herausforderung dar, die wir bei easyCE mit Kompetenz und Sorgfalt gemeistert haben. Die Fähigkeit des Geräts, Materialien trotz seiner geringen Standfläche in bis zu 10 Meter Höhe zu transportieren, erforderte eine besonders sorgfältige Risikobewertung und die Entwicklung von adäquaten Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere mit Blick auf die Standsicherheit des Geräts. Wir haben eng mit dem Hersteller zusammengearbeitet, um alle potenziellen Gefahren zu identifizieren, die mit der Bedienung des Steigförderers verbunden sind. Dabei lag unser Fokus insbesondere auf der Höhenverstellung und der Bewegung des Geräts auf unebenem Gelände. Durch unsere umfassende Erfahrung und unser technisches Know-How konnten wir sicherstellen, dass alle Anforderungen der verschiedenen Richtlinien erfüllt wurden, und dem Hersteller die Sicherheit geben, dass sein Produkt den hohen Sicherheitsstandards der EU entspricht.

Berücksichtigt u.a.: EN 12100, EN 4413, EN 618

CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung für mobilen Steigförderer
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung für eine Anhängerpumpe zur Beförderung von Beton

CE-Kennzeichnung für eine Anhängerpumpe zur Beförderung von Beton

Die CE-Kennzeichnung für die Anhängerpumpe, ein mobiles Gerät zur Beförderung von Beton, stellte eine besondere Herausforderung dar. Da dieses Produkt bereits im EU-Ausland vertrieben wurde, lag das Hauptaugenmerk auf der Überprüfung und Überführung der anspruchsvollen Sicherheitsbestimmungen der EU, die für Maschinen alle Art gelten. Die Konformitätsbewertung setzte eine umfassende Risikobewertung voraus, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu bestimmen und ihre Umsetzung zu prüfen. Die Herausforderung bestand darin, die Einhaltung einer Vielzahl von Normen und Vorschriften sicherzustellen, die von der allgemeinen Maschinenrichtlinie bis hin zu spezifischen C-Normen für das Produkt reichten. Mit der Unterstützung von easyCE konnte das Unternehmen alle Anforderungen erfüllen, um eine erfolgreiche CE-Kennzeichnung zu erhalten. Unser Team hat eng mit dem Kunden zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass die Anhängerpumpe den hohen Sicherheitsstandards der EU entspricht und dabei die Effizienz und Leistungsfähigkeit des Produkts nicht beeinträchtigt wird.

Berücksichtigt u.a.: EN ISO 12100, EN 12001, EN ISO 4413

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Nach welchen Richtlinien müssen Fahrzeugaufbauten und Testgeräte häufig eine CE-Kennzeichnung tragen?

easyCE beobachtet, dass Fahrzeugaufbauten und Fahrzeugtestgeräte häufig in den Anwendungsbereich der folgenden Richtlinien und Verordnung fallen:

  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Warum fallen Fahrzeugaufbauten in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie und müssen ein CE-Kennzeichen tragen?

Fahrzeugaufbauten verwenden meist den Fahrzeugmotor als Antriebssystem. Nach der Maschinenrichtlinie fallen auch solche Maschinen in den Anwendungsbreich, die ein Antriebssytem außerhalb der Maschine nutzen.

Als Hersteller haben Sie häufig die Entscheidungsfreiheit, ob sie Ihre Maschine als vollständige oder als unvollständige Maschine klassifizieren. Die Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung ist jedoch in beiden Fällen notwendig.

Was muss ich als Hersteller von Fahrzeugaufbauten und -testgeräten bei der Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung berücksichtigen?

easyCE wird Ihr Produkt in 2 Teilen betrachten: der Fahrzeugaufbau und das Trägerfahrzeug. easyCE hilft Ihnen gerne, die harmonisierten Normen, die für den Fahrzeugaufbau anzuwenden sind, zu identifizieren.

Auch bei den darauffolgenden Schritten der Produktanalyse und Risikobeurteilung helfen Ihnen unsere Experten gerne weiter. Zusätzlich zu diesen CE-relevanten Anforderungen des Konformitätsbewertungsverfahrens sind Vorgaben zur allgemeinen Betriebserlaubnis und der Straßenverkehrszulassungsordnung des Trägerfahrzeugs zu erfüllen.

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