nach Richtlinie 2013/29/EU erledigt!
Ganz "easy" mit unserer Hilfe
Erfahren Sie welche Anforderungen für Ihr CE-konformes Produkt gelten. Wir erledigen Ihre CE-Kennzeichnung samt Begleitmaßnahmen, sodass Sie sorgenfrei das CE-Zeichen anbringen.
Willy Lebherz
Geschäftsführer easyCE GmbH
EU-Konformitätserklärung erledigt!
Sie erhalten eine unterschriftsfertige EU-Konformitätserklärung für Ihr pyrotechnisches Produkt gemäß Richtlinie 2013/29/EU.
Risikobeurteilung & Klassifizierung durchgeführt!
Wir unterstützen Sie bei der Gefahrenbewertung Ihres Produkts und der korrekten Einordnung in die pyrotechnische Kategorie F1–F4 und Gefahrenklasse 1–4.
Benannte Stelle & Prüfungen koordiniert!
Wir koordinieren die Zusammenarbeit mit der benannten Stelle für alle erforderlichen Prüfungen und Sicherheitsbewertungen, insbesondere für mittlere und hohe Gefährdungsklassen.
Technische Dokumentation & Gebrauchsanweisung erstellt!
Sie erhalten eine vollständige technische Dokumentation inklusive Prüfnachweisen, Risikobeurteilung, Sicherheitsinformationen und Gebrauchsanweisung gemäß Richtlinienanforderungen.
CE-Kennzeichnung vorbereitet!
Nach erfolgreicher Bewertung sind alle Voraussetzungen erfüllt. Sie bringen das CE-Zeichen an und können Ihr pyrotechnisches Produkt rechtskonform auf dem europäischen Markt bereitstellen.
Das müssen Sie bei der CE-Kennzeichnung Ihrer Produkte berücksichtigen
Die Richtlinie für pyrotechnische Gegenstände, 2013/29/EU, ersetzt die vorherige Richtlinie 2007/23/EG und zielt darauf ab, einheitliche Vorschriften für pyrotechnische Gegenstände auf dem EU-Markt sicherzustellen. Sie setzt Schutzstandards für die menschliche Gesundheit, Umwelt und öffentliche Sicherheit fest, um den freien Handel dieser Gegenstände im Binnenmarkt zu gewährleisten. Pyrotechnische Gegenstände sind definiert als Objekte, die explosive Stoffe enthalten und durch chemische Reaktionen Wärme, Licht, Schall, Gas oder Rauch erzeugen können. Es gibt verschiedene Arten solcher Gegenstände, darunter Feuerwerkskörper für Unterhaltungszwecke, pyrotechnische Elemente für Bühnen und Theater, sowie solche für Fahrzeuge, die als Bestandteile von Sicherheitseinrichtungen verwendet werden. Die Richtlinie soll die Sicherheit und den standardisierten Einsatz dieser Gegenstände in verschiedenen Anwendungsbereichen gewährleisten.
easyCE unterstützt Sie bei Erstellung der notwendigen Unterlagen zur Konformitätsbewertung, bei der Erstellung einer konformen Bedienungsanleitung und allen Begleitmaßnahmen der Konformitätsbewertung.
Fragen Sie easyCE Unterstützung unverbindlich an
Häufig gestellte Fragen
Was ist die Richtlinie für pyrotechnische Gegenstände?
Die ursprüngliche Richtlinie für pyrotechnische Gegenstände 2007/23/EG wurde im Juni 2013 durch die Richtlinie 2013/29/EU „zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt“ ersetzt.
Diese Richtlinie gilt für alle pyrotechnische Gegenstände, die auf den EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
Welches Ziel hat die Richtlinie über Pyrotechnik?
Die Richtlinie legt Vorschriften fest, die ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit, die Umwelt und die öffentliche Sicherheit gewährleisten. Diese Sicherheitsanforderungen stellen den freien Verkehr pyrotechnischer Gegenstände im Binnenmarkt sicher.
Was ist ein pyrotechnischer Gegenstand?
Ein pyrotechnischer Gegenstand ist jeder Gegenstand, der explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische enthält, mit denen aufgrund selbständiger, unter Freiwerden von Wärme ablaufender chemischer Reaktionen Wärme, Licht, Schall, Gas oder Rauch oder eine Kombination dieser Wirkungen erzeugt werden soll.
Welche Arten von pyrotechnischen Gegenständen gibt es?
- Feuerwerkskörper: Pyrotechnische Gegenstände für Unterhaltungszwecke.
- Pyrotechnische Gegenstände für Bühnen und Theater: Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen im Innen- und Außenbereich, einschließlich bei Film- und Fernsehproduktion oder für eine ähnliche Verwendung.
- Pyrotechnische Gegenstände für Fahrzeuge: Komponenten von Sicherheitsvorrichtungen in Fahrzeugen, die pyrotechnische Stoffe enthalten, die zur Aktivierung dieser oder anderer Vorrichtungen verwendet werden.
Welche pyrotechnischen Gegenstände fallen nicht unter die Richtline 2013/29/EU?
- pyrotechnische Gegenstände, die gemäß dem einzelstaatlichen Recht zur nicht kommerziellen Verwendung durch die Streitkräfte, die Polizei oder die Feuerwehr bestimmt sind
- Ausrüstung im Sinne der Richtlinie 96/98/EG
- Pyrotechnische Gegenstände zur Verwendung in der Luft und Raumfahrtindustrie
- Zündplättchen, die speziell für Spielzeug im Sinne der Richtlinie 2009/48/EG bestimmt sind
- Explosivstoffe im Sinne der Richtlinie 93/15/EWG
- Munition
Welche Kategorien sind in der Pyrotechnik-Richtlinie vorgesehen?
Pyrotechnische Gegenstände sind vom Hersteller nach ihrer Verwendungsart oder ihrem Zweck und dem Grad der Gefährdung einschließlich ihres Lärmpegels in Kategorien einzuteilen.
Kategorisierung für Feuerwerkskörper:
- Kategorie F1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden sollen, einschließlich Feuerwerkskörpern, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind.
- Kategorie F2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind.
- Kategorie F3: Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, die zur Verwendung in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.
- Kategorie F4: Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, die zur Verwendung nur durch Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen sind (so genannte „Feuerwerkskörper für den professionellen Gebrauch“) und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.
Kategorisierung für theatralische pyrotechnische Gegenstände:
- Kategorie T1: Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, die eine geringe Gefahr darstellen.
- Kategorie T2: Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, die zur Verwendung nur durch Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen sind.
Kategorisierung für sonstige pyrotechnische Gegenstände:
- Kategorie P1: Pyrotechnische Gegenstände außer Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater, die eine geringe Gefahr darstellen.
- Kategorie P2: Pyrotechnische Gegenstände außer Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater, die zur Handhabung oder Verwendung nur durch Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen sind.
Welche Altersgrenzen gelten für die Verwendung von Pyrotechnik?
- Kategorie F1: 12 Jahre
- Kategorie F2: 16 Jahre
- Kategorie F3: 18 Jahre
- Kategorie F4: Nur Personen mit Fachkenntnissen
- Kategorie T1: 18 Jahre
- Kategorie T2: Nur Personen mit Fachkenntnissen
- Kategorie P1: 18 Jahre
- Kategorie P2: Nur Personen mit Fachkenntnissen
Wie sieht das Konformitätsbewertungsverfahren gemäß der Pyrotechnik-Richtlinie aus?
Zur Bewertung der Konformität von pyrotechnischen Gegenständen muss der Hersteller eines der folgenden Verfahren anwenden:
- EU-Baumusterprüfung und, nach Wahl des Herstellers, eines der folgenden Verfahren:
- Konformität der Bauart auf Grundlage einer internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen in unregelmäßigen Abständen
- Konformität der Bauart auf Grundlage einer Qualitätssicherung des Produktionsprozesses
- Konformität der Bauart auf Grundlage der Qualitätssicherung des Produkts
- Konformität auf Grundlage einer Einzelprüfung
- Konformität auf Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung für Feuerwerkskörper der Kategorie F4
Was sind die wichtigsten Schritte, um die CE-Kennzeichnung zu erhalten?
- Wenden Sie sich an die benannte Stelle Ihrer Wahl und reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen technischen Unterlagen zur Bewertung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen ein.
- Die benannte Stelle führt entsprechende Prüfungen für die repräsentativen Muster durch, die Sie im Rahmen der EG-Baumusterprüfung zur Verfügung stellen.
- Die benannte Stelle stellt Ihnen eine EG-Baumusterprüfbescheinigung aus, wenn die Bestimmungen der Richtlinie erfüllt sind.
- Die benannte Stelle kontrolliert entweder stichprobenartig Ihre Ware oder bewertet Ihr Qualitätssicherungssystem. Damit wird die Konformität Ihrer nach dem zertifizierten Baumuster hergestellten Artikel bestätigt.
- Sie bringen das CE-Zeichen auf Ihren zertifizierten Produkten an und stellen die entsprechende Konformitätserklärung mit der Richtlinie aus.
Was sind die grundlegenden Sicherheitsanforderungen (ESR)?
Alle wesentlichen Sicherheitsanforderungen finden sich im Anhang I der Richtlinie 2013/29/EU. Einige der Wichtigsten sind:
- Jeder produzierte pyrotechnische Gegenstand muss den Leistungsmerkmalen entsprechen, die Sie der benannten Stelle mitgeteilt haben, um ein Höchstmaß an Sicherheit und Zuverlässigkeit zu gewährleisten.
- Jeder pyrotechnische Gegenstand muss so gestaltet und hergestellt sein, dass er durch ein geeignetes Verfahren mit minimaler Beeinträchtigung der Umwelt sicher entsorgt werden kann.
- Jeder pyrotechnische Gegenstand muss bei bestimmungsgemäßer Verwendung korrekt funktionieren.
- Pyrotechnische Gegenstände dürfen keine detonierenden Explosivstoffe außer Schwarzpulver oder Blitzsätze enthalten, ausgenommen pyrotechnische Gegenstände der Kategorien P1, P2, T2 und Feuerwerkskörper der Kategorie F4.
Mehr als 1000 CE-Kennzeichnung erledigt und jeden Tag mehr...
Mit easyCE ist CE-Kennzeichnung ganz "easy"
Ansatz zur CE-Kennzeichnung
Art und Weise der Unterstützung
Umfang der Unterstützung
Kontakt während Projektbearbeitung
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Rundum-Sorglos, oder modular - je nach Wunsch
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So sehen erfolgreiche Projekte aus
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung aller Lebensphasen einer Tunnelbohrmaschine zum Kupferbergbau in Australien
easyCE unterstützt das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren inkl. Risikobeurteilung bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für alle Lebensphasen einer Tunnelbohrmaschine zum Kupferbergbau in Australien. Das vollkommen neuartige Konzept der Verwendung mehrarmiger Schneidköpfe war während des Verfahrens besonders zu beachten. Neben den herkömmlichen Vorschriften wurden spezielle Vorgaben an Sicherheit und Technik berücksichtigt, die in Australien gelten.
RL & VO: MRL - 2006/30/EU, EMV - 2014/30/EU, Niederspannung - 2014/35/EU, DGRL - 2014/68/EU, ATEX - 2014/34/EU
CE-Kennzeichnung und verschiedene Begleitmaßnahmen für Schaltschränken
easyCE unterstützt das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren inkl. Risikobeurteilung bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für Schaltschränke. Insbesondere waren die Anforderungen aus der Maschinen-, EMV- und Niederspannungsrichtlinie bezüglich DIN EN 60204-1: 2019-06 und DIN EN IEC 61439-1: 2021-10 zu beachten. Es wurde ebenfalls eine Checkliste für die Auswahl an Komponenten erstellt, die spezielle Anforderungen (Lieferantenauswahl) erfüllen müssen.
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung einer mobilen Satelliten-Kommunikationsanlage
easyCE unterstützt das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren inkl. Risikobeurteilung nach EMV-Richtlinie bis zur unterschriftsreifen Konformitätserklärung für eine Satelliten-Kommunikationsanlage. Die Anlage sorgt für das redundante Weiterleiten von TCP/IP-Daten, um diese über zwei oder mehrere Satellitenantennen zu senden bzw. zu empfangen. Das System findet dort Anwendung, wo ein rascher Aufbau einer mobilen Kommunikationseinrichtung über große Entfernungen erforderlich ist.
RL & VO: RED - 2014/53/EU, Niederspannung - 2014/35/EU, EMV - 2014/30/EU
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung für eine 2D-Laserschneidanlage
easyCE unterstützt das gesamte Konformitätsbewertungsverfahren für eine 2D-Laserschneidanlage mit automatischem Plattenwechsler. Für die Laserschneidanlage wurde das gesamte Sicherheitskonzept, inkl. 2-strahliger Lichtschranke abgestimmt, das Performancelevel ermittelt, eine Produktanalyse erstellt und eine Risikobeurteilung nach EN ISO 12100 durchgeführt. Besondere Anforderungen resultieren für die mechanischen Komponenten der Traverse für den Laserschneidkopf, insbesondere aber für die Kinematik des Plattenwechslers und Laserschneidkopf. Der Schneidprozess (Laserklasse 4) innerhalb der Kabine ist durch Laserschutzscheiben, zusätzliche Sicherheitseinrichtungen und der vollständigen Umhausung sicher vom Bediener abgeschirmt: Laserklasse 1 außerhalb der Maschine.
Berücksichtigt u.a.: 2006/42/EG, 2014/30/EU, EN 13675:2010-10 etc.
CE-Kennzeichnung in 3 einfachen Schritten erhalten
Schritt 1
Expertenmeinung anfragen
Fragen Sie kostenfrei unsere Expertenmeinung an und erfahren Sie was für die CE-Kennzeichnung Ihres Produkts notwendig ist. Seien Sie bereit Ihr Produkt in groben Zügen zu beschreiben.
Schritt 2
Angebot erhalten
Ist Ihr Produkt CE-Kennzeichnungspflichtig, so bieten wir Ihnen unsere Unterstützung bei der CE-Kennzeichnung und alle Begleitmaßnahme an. In einem Telefonat erläutern wir gerne die notwendigen Schritte.
Schritt 3
Umsetzung arrangieren
Mit Beauftragung bekommen Sie Ihren persönlichen CE-Experten zugewiesen welcher Ihre CE-Kennzeichnung durchführt und Sie entlang des gesamten Prozesses begleitet. Ihr Experte steht Ihnen auch nach erfolgreicher CE-Kennzeichnung zur Seite.
Fragen Sie easyCE Unterstützung unverbindlich an
Wir sind Experten für Produktsicherheit und Konformität
Willy Lebherz - Gründer und Geschäftsführer von easyCE
- Experte für Produktsicherheit und Konformität seit 1995
- Träger der "Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland", verliehen 1983 vom damaligen Bundespräsident Carl Carstens
- Meister der Mess- und Regeltechnik
- Hauptmann a.D. Projektoffizier technische Logistik im Materialamt des Heeres und Chef Fernmeldeinstandsetzungskompanie
easyCE ist ein digitales, dynamisches Ingenieurbüro mit Fokus auf Produktsicherheit und Produktkonformität. Wir unterstützen Hersteller, Betreiber und Händler dabei Produkte sicher zu gestalten und konform auf dem Markt anzubieten. Wir sind ein "Full-Service Provider" und nehmen Ihnen den gesamten Konformitätsbewertungsprozess ab, wenn Sie das wünschen. Hierfür unterstützen wir Sie bei der Durchführung von Risikobeurteilung, Normenrecherchen, Produktanalysen, Entwicklung passender Sicherheitsvorkehrungen, der Ausarbeitung von benutzerfreundlicher technischer Dokumentation, Koordination von Prüfungen und allen anderen Begleitmaßnahmen. easyCE wurde im süddeutschen Raum gegründet, ist heute aber global aktiv.
Wir kennen die Besonderheiten, die Sie bei der CE-Kennzeichnung Ihres Produkts berücksichtigen müssen und helfen Ihnen gerne.